Stand der Bausache Neubau Wohnhaus Meimsheimer Gasse 1, Flst. Nr. 576, Markung Hausen

Anfrage an: Landratsamt Heilbronn

Stand der Bausache Neubau Wohnhaus Meimsheimer Gasse 1, Flst. Nr. 576, Markung Hausen.

Hier wurde deutlich größer als genehmigt gebaut, allerdings ist das Wohnhaus jetzt bezogen.

Anscheinend kann jeder so bauen wie er möchte ohne Kosequenzen?
Gibt es hier keinen Rückbau?

Vielen Dank für die Auskunft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stand der Baus…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand der Bausache Neubau Wohnhaus Meimsheimer Gasse 1, Flst. Nr. 576, Markung Hausen [#246228]
Datum
12. April 2022 20:16
An
Landratsamt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stand der Bausache Neubau Wohnhaus Meimsheimer Gasse 1, Flst. Nr. 576, Markung Hausen. Hier wurde deutlich größer als genehmigt gebaut, allerdings ist das Wohnhaus jetzt bezogen. Anscheinend kann jeder so bauen wie er möchte ohne Kosequenzen? Gibt es hier keinen Rückbau? Vielen Dank für die Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/246228/upload/dbbabf0dcb6c8d5bd047c5dc0722e85c639a65db/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Heilbronn
Sehr Antragsteller/in in dem von Ihnen angefragten fall ist durch das Landratsamt Heilbronn eine Rückbauverfügung…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Stand der Bausache Neubau Wohnhaus Meimsheimer Gasse 1, Flst. Nr. 576, Markung Hausen [#246228]
Datum
25. April 2022 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in dem von Ihnen angefragten fall ist durch das Landratsamt Heilbronn eine Rückbauverfügung erlassen worden. Der Bauherr hat gegen unsere Rückbauverfügung einen Widerspruch erhoben. Der Widerspruch wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart zurückgewiesen. Gegen den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart hat der Bauherr im Dezember 2021 Klage erhoben. Das Klageverfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht in Stuttgart anhängig. Freundliche Grüße