Stand der E-Akte und E-Personalakte

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte.
Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen:
1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche?
5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2023
  • Frist
    7. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Claus Rember
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Onlinezugangsgeset…
An Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Details
Von
Claus Rember
Betreff
Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278086]
Datum
5. Mai 2023 10:53
An
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte. Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen: 1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche? 5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claus Rember Anfragenr: 278086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278086/
Mit freundlichen Grüßen Claus Rember
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Sehr geehrter Herr Rember, es wurde mir Ihre Anfrage nach dem Sächsischen Transparenzgesetz zur Bearbeitung über…
Von
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Betreff
WG: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278086]
Datum
31. Mai 2023 15:50
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Rember, es wurde mir Ihre Anfrage nach dem Sächsischen Transparenzgesetz zur Bearbeitung übermittelt. Bei der Sichtung Ihres Begehrs ist mir aufgefallen, dass sich Ihre Anfrage auf die Darstellung der sachsenweiten Situation gerichtet ist, wozu ich allerdings keine Aussage treffen kann. Für das Verfahren "E-Akte" ist in Sachsen zentral die Sächsische Staatskanzlei zuständig - daher würde ich Ihre Anfrage gerne dorthin abgeben; vorausgesetzt, Sie stimmen der Abgabe zu. Bitte übermitteln Sie mir kurz Ihr Einverständnis, so dass ich Ihren Antrag der Sächsischen Staatskanzlei zur Bearbeitung vorlegen kann. Mit freundlichen Grüßen
Claus Rember
Sehr << Anrede >> gerne können Sie die Anfrage weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Claus Rember …
An Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Details
Von
Claus Rember
Betreff
AW: WG: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278086]
Datum
31. Mai 2023 16:14
An
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne können Sie die Anfrage weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Claus Rember Anfragenr: 278086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278086/
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Sehr geehrter Herr Rember, vielen Dank für Ihre Zustimmung zur Abgabe Ihrer Anfrage an die Sächsische Staatskanzl…
Von
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Betreff
AW: WG: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278086]
Datum
1. Juni 2023 17:19
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,4 KB


Sehr geehrter Herr Rember, vielen Dank für Ihre Zustimmung zur Abgabe Ihrer Anfrage an die Sächsische Staatskanzlei, welche ich heute durchgeführt habe. Damit werde ich Ihre Anfrage im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste als erledigt abschließen. Kosten sind damit für Sie nicht entstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen vom 05. Mai 2023 Sehr geehrter Herr Rember, Ihrem Antrag auf Zugang zu Inf…
Von
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen vom 05. Mai 2023
Datum
30. Juni 2023 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rember, Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz wurde stattgegeben. In der Anlage senden wir Ihnen unser Antwortschreiben. [geschwärzt] Bürosachbearbeiterin Vorzimmer des Abteilungsleiters _________________________________________________________________ SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI * STATE CHANCELLERY OF SAXONY Abteilung 4 | Digitalisierung der Verwaltung Archivstraße 1 | 01097 Dresden | Postanschrift: 01095 Dresden Tel.: +49 351 [geschwärzt] | Fax: +49 351 564-14009 [geschwärzt]<[geschwärzt]> | www.sachsen.de<http://www.sachsen.de/> Der Empfang von elektronisch signierten und/oder verschlüsselten elektronischen Dokumenten ist möglich. Die öffentlichen Schlüssel der Sächsischen Staatskanzlei finden Sie unter https://www.sachsen.de/kontakt.html. Sachsen wirbt www.so-geht-sächsisch<http://www.so-geht-sächsisch/>. [Mach_Was_Wichtiges_Logo_S_sRGB]