Stand der E-Akte und E-Personalakte

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte.
Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen:
1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche?
5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2023
  • Frist
    7. Juni 2023
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Claus Rember
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Onlinezugangsgesetz (OZG)…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
Claus Rember
Betreff
Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278090]
Datum
5. Mai 2023 11:11
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte. Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen: 1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche? 5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claus Rember Anfragenr: 278090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278090/
Mit freundlichen Grüßen Claus Rember
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Zeichen: 278090 Sehr geehrter Herr Rember, in der vorbezeichneten Angelegenheit beantragten Sie mit E-Mail vom …
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
Antrag nach dem ThürTG zum Thema "Stand der E-Akte und E-Personalakte" (#278090)
Datum
16. Mai 2023 09:28
Status
Warte auf Antwort
Zeichen: 278090 Sehr geehrter Herr Rember, in der vorbezeichneten Angelegenheit beantragten Sie mit E-Mail vom 05.05.2023 über den Webservice "Frag den Staat", unter Bezugnahme auf das Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG), Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) und des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), den Zugang zu folgenden Informationen: Stand der E-Akte und E-Personalakte im Bundesland Thüringen (inkl. 7 Detailfragen) Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Antrag vom 05.05.2023 ist bei uns eingegangen. Da das TMWWDG jedoch nur für die hausinterne Umsetzung der E-Akte zuständig ist, Sie jedoch den Implementierungs- und Umsetzungsstand des gesamten Bundeslandes erfragen, wurde Ihr Antrag (Ihrer Bitte entsprechend) an das für das Thema "E-Akte Thüringen" federführende Ressort, das Thüringer Finanzministerium, übergeben. (Sofern eine Veröffentlichung dieses Vorgangs erfolgt, wird um die Änderung der zuständigen Behörde und Anonymisierung des Bearbeiters gebeten). Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], Ihre über das Portal "FragDenStaat" gestellte Anfrage beantworte ich …
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278090]
Datum
2. Juni 2023 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], Ihre über das Portal "FragDenStaat" gestellte Anfrage beantworte ich zuständigkeitshalber folgendermaßen: 1.Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? Die Umsetzung der E-Akte wird in Thüringen mit dem Dokumentenmanagementsystem "VIS" der Firma PDV GmbH realisiert. 2.Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? Derzeit wird im Freistaat die E-Akte eingeführt. Die Softwarelösung, welche eine Landeslösung ist, wird voraussichtlich bis Ende 2024 in allen Behörden ausgerollt sein. Mit dem Einsatz in den einzelnen Behörden wird die E-Akte zur führenden Akte, welche sukzessive die Papierakte (soweit möglich) ablöst. 3.Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem ThürTG richtet sich nach § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürTG auf vorhandene amtliche Informationen. Die Daten zur Beantwortung der Frage liegen leider nicht vor, da diese für die hiesige Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden. 4.Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche? Bis 2024 sollen alle Behörden des Freistaates die E-Akte als führende Akte implementiert haben. Damit ist sämtliches Schriftgut elektronisch in Verwaltungsakten zu führen. Die noch vorhandenen Papierakten werden nicht digitalisiert. 5.Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? Keine, die E-Personalakte ist ein Zukunftsvorhaben des Personalentwicklungskonzeptes und ist als integraler Baustein der Personalmanagementlösung PERSOS_TH VMS® der Landesverwaltung Thüringen geplant. 6.Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. 7.Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. 8.Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. Sofern Sie über diese formlose Auskunft hinaus einen förmlichen Bescheid benötigen, bitte ich dies mitzuteilen. gez. [geschwärzt] Thüringer Finanzministerium