Stand der E-Akte und E-Personalakte

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte.
Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen:
1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche?
5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
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Claus Rember
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Onlinezugangsgesetz (OZG) häl…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Claus Rember
Betreff
Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278895]
Datum
15. Mai 2023 09:27
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte. Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen: 1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche? 5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claus Rember Anfragenr: 278895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278895/
Mit freundlichen Grüßen Claus Rember
Claus Rember
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der E-Akte und E-Personalakte“ vom 15.05.2023 (#278895) wurd…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Claus Rember
Betreff
AW: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278895]
Datum
19. Juni 2023 13:24
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der E-Akte und E-Personalakte“ vom 15.05.2023 (#278895) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Claus Rember
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/015 Sehr geehrter Herr Rember, die Prüfung Ihres Antrags vom 15. Mai 2023 ist aufgrund eine…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278895]
Datum
4. Juli 2023 09:21
Status
Warte auf Antwort
II 6-01a01.23-04-23/015 Sehr geehrter Herr Rember, die Prüfung Ihres Antrags vom 15. Mai 2023 ist aufgrund eines Versehens leider erst jetzt eingeleitet worden. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Die eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung des Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/015 Sehr geehrter Herr Rember, mit E-Mail vom 15. Mai 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessi…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278895]
Datum
29. September 2023 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-23/015 Sehr geehrter Herr Rember, mit E-Mail vom 15. Mai 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen eine Reihe von Fragen zur Technik und dem Einsatz der E-Akte und E-Personalakte zu beantworten.. Der durch § 80 Abs. 1 Satz 1 HDSIG gewährte Anspruch auf Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen besteht nur in Bezug auf amtliche Informationen. Nach § 80 Abs. 1 Satz 3 HDSIG sind amtliche Informationen alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören jedoch nicht dazu (§ 80 Abs. 1 Satz 4 HDSIG). Nach Abschluss der Prüfung werden Ihre Fragen wie folgt beantwortet: 1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter wird die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert? In den Behörden der hessischen Landesverwaltung wird die elektronischen Aktenführung unter Einsatz des Hessischen Dokumentenmanagementsystems (DMS) HeDok, basierend auf dem Produkt DOMEA® der Firma OpenText, eingesetzt. 2. Wie ist der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes? Derzeit wird das DMS in 37 Behörden der hessischen Landesverwaltung genutzt. 3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) Zurzeit werden in den Behörden der hessischen Landesverwaltung rund 4,64 Mio. Akten digital geführt. 4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche? Im Vorfeld der Digitalisierung wurden sog. Negativlisten erstellt. Dies war aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten notwendig. Diese Listen beinhalten verschiedenste Akten bzw. Aktenbestandteile, die nicht in die E-Akte mit übernommen werden. Darunter fallen z. B. Dokumente mit erhöhtem Schutzbedarf. 5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter wird die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert? Die digitale E-Personalakte wurde in Hessen noch nicht realisiert. 6. Wie ist der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) Siehe Antwort zu Frage 5. 8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche? Siehe Antwort zu Frage 5. Die eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen