Stand der E-Akte und E-Personalakte

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte.
Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen:
1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche?
5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
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Claus Rember
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Claus Rember
Betreff
Stand der E-Akte und E-Personalakte [#277988]
Datum
4. Mai 2023 10:43
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte. Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen: 1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche? 5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claus Rember Anfragenr: 277988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277988/
Mit freundlichen Grüßen Claus Rember
Claus Rember
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der E-Akte und E-Personalakte“ vom 04.05.2023 (#277988) wurd…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Claus Rember
Betreff
AW: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#277988]
Datum
15. Juni 2023 11:52
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der E-Akte und E-Personalakte“ vom 04.05.2023 (#277988) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Claus Rember

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Rember, in Ihrer Anfrage sprechen Sie von der "E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes" …
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Stand der E-Akte und E-Personalakte [#277988]
Datum
19. Juni 2023 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rember, in Ihrer Anfrage sprechen Sie von der "E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes" (Frage 1) bzw. von der "E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes" (Frage 5). Insoweit ist Ihre Anfrage zu unbestimmt, um sie unmittelbar beantworten zu können (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Landestransparenzgesetz [LTranspG]). Sollten Sie beispielsweise Informationen über den Stand der Einführung der elektronischen Verwaltungs- bzw. Personalakten der Kommunalverwaltungen ansprechen, stellen diese keine amtlichen Information nach § 5 Abs. 2 LTranspG dar, die hier verfügbar sind (§ 4 Abs. LTranspG). Insoweit gebe ich Ihnen Gelegenheit, Ihre Anfrage zu präzisieren (§ 11 Abs. 2 Satz 2 LTranspG). Sofern Sie Ihre Anfrage beispielsweise hinsichtlich der Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung in Rheinland-Pfalz konkretisieren möchten, weise ich darauf hin, dass es sich - vorbehaltlich der dann im Einzelnen noch durchzuführenden näheren Prüfung - grundsätzlich um eine umfangreiche Antwort handeln dürfte. Diese würde eine kostenpflichtige Auskunft im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz LTranspG i.V.m. §§ 8 ff. Landesgebührengesetz (LGebG) darstellen, für die ein Vorschuss nach § 16 Satz 1 LGebG erhoben werden würde. Nach gegenwärtiger Einschätzung wäre unter Zugrundelegung einer voraussichtlichen Bearbeitungsdauer von etwa 90 Minuten u.a. eine Gebühr in Höhe von ca. 100.- EUR anzusetzen (§ 9 Abs. 1 LGebG). Mit freundlichen Grüßen