Stand der E-Akte und E-Personalakte

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte.
Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen:
1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche?
5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Claus Rember
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält…
An Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland Details
Von
Claus Rember
Betreff
Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278032]
Datum
4. Mai 2023 16:52
An
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte. Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen: 1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche? 5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claus Rember Anfragenr: 278032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278032/
Mit freundlichen Grüßen Claus Rember
Claus Rember
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der E-Akte und E-Personalakte“ vom 04.05.2023 (#278032) wurd…
An Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland Details
Von
Claus Rember
Betreff
AW: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278032]
Datum
15. Juni 2023 12:44
An
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der E-Akte und E-Personalakte“ vom 04.05.2023 (#278032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Claus Rember

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Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Sehr geehrter Herr Rember, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Mai zum Stand der E-Akte und E-Personalakte im Saa…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Betreff
AW: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278032]
Datum
19. Juni 2023 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Rember, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Mai zum Stand der E-Akte und E-Personalakte im Saarland. Im Folgenden geben wir Ihnen gerne Auskunft zu Ihren Fragen: 1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? Das führende eAkte-System auf Ebene der obersten Landesbehörden und deren nachgeordneten Bereichen ist DOMEA® von der Firma OpenText. Die Ausschreibung eines Nachfolgeproduktes am Markt ist aktuell in Vorbereitung. 2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? Die Ministerien sind selbst für den Rollout von DOMEA® in ihrem jeweiligen Bereich zuständig. Der Stand der Implementierung ist daher sehr heterogen, manche Ministerien arbeiten schon vollumfassend mit DOMEA®, andere haben gerade erst mit der Einführung begonnen. 3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) Aktuell sind ca. 1.200.000 Akten und Vorgänge mit wiederum knapp 10.000.000 Dokumenten im System hinterlegt. 4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche? Alle Ministerien (mit Ausnahme einiger nachgeordneten Bereiche) haben bereits DOMEA® in unterschiedlichem Umfang im Einsatz. Die in DOMEA® vorhandenen Möglichkeiten zur Aktenführung lassen die Führung aller Aktenarten (Ausnahme: Personalakten; siehe unten) zu, sodass beim Rollout keine Aktenart außen vor gelassen werden musste. 5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? Die elektronische Personalakte (ePA) wurde im Zuge einer kundenspezifischen Anpassung durch die Firma OpenText nach vorheriger Erhebung der fachlichen Anforderungen innerhalb der bestehenden DOMEA®-Projektlösung des Saarlandes umgesetzt. 6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? Der Einsatz der ePA erfolgt aktuell noch in einem landesweiten Pilotbetrieb. Im Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist die ePA bereits vollständig ausgerollt, die anderen Ministerien beginnen gerade erst mit dem Pilotbetrieb oder prüfen aktuell deren Einsatz. 7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) Im System des Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit als Pilotressort sind (inkl. dem nachgeordneten Bereich) aktuell ungefähr 650 ePAs abgebildet. 8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche? Die ePA ist ein vergleichsweise neues Verfahren. Daher arbeitet aktuell nur das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit vollumfänglich mit der ePA. Mit freundlichen Grüßen