Stand der E-Akte und E-Personalakte

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte.
Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen:
1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche?
5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
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Claus Rember
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das On…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Claus Rember
Betreff
Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278034]
Datum
4. Mai 2023 17:01
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte. Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen: 1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche? 5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claus Rember Anfragenr: 278034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278034/
Mit freundlichen Grüßen Claus Rember
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Mai 2023 17:01
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Claus Rember
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der E-Akte und E-Personalakte“ vom 04.05.2023 (#278034) wurd…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Claus Rember
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278034]
Datum
19. Juni 2023 13:29
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand der E-Akte und E-Personalakte“ vom 04.05.2023 (#278034) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Claus Rember
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Rember, hiermit bestätige ich den E…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. Juni 2023 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Rember, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Ihr Anliegen wird zurzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen,
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Rember, der Bescheid für die von Ihnen erbetene Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278034]
Datum
5. Juli 2023 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rember, der Bescheid für die von Ihnen erbetene Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann nunmehr erstellt werden. Da Sie in Ihrem Antrag vom 4. Mai 2023 darum gebeten haben, über die voraussichtlichen Kosten informiert zu werden, kann ich ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um eine einfache Aktenauskunft i.S.d. Tarifstelle 1004 lit. a) Ziff. 2 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zur VGebO) handeln dürfte. Demzufolge wären Verwaltungsgebühren zwischen 5 und 100 EUR festzusetzen. Der genaue Betrag hängt insbesondere vom Arbeitsaufwand ab und würde vorliegend im untersten Bereich der Spanne festgesetzt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrer Anfrage festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Rember, auf meine Nachfrage vom 5. Juli 2023, ob Sie auch vor dem Hintergrund der voraussichtl…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Automatische Antwort: Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278034]
Datum
8. August 2023 08:10
Status
Sehr geehrter Herr Rember, auf meine Nachfrage vom 5. Juli 2023, ob Sie auch vor dem Hintergrund der voraussichtlich anfallenden Kosten an Ihrer Anfrage festhalten möchten, habe ich bislang leider keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Ich bitte deshalb erneut darum mir mitzuteilen, ob Sie an Ihrer Anfrage festhalten. Sollte ich von Ihnen bis zum 31. August 2023 keine Rückmeldung erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen