Stand der E-Akte und E-Personalakte

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte.
Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen:
1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche?
5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?
6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?
7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)
8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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Claus Rember
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Onlinezugangsgese…
An Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt Details
Von
Claus Rember
Betreff
Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278035]
Datum
4. Mai 2023 17:03
An
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte. Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen: 1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche? 5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde? 6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist? 7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend) 8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claus Rember Anfragenr: 278035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278035/
Mit freundlichen Grüßen Claus Rember
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Rember, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umsetzung des OZG in Sachsen-Anhalt und das damit bek…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Stand der E-Akte und E-Personalakte [#278035]
Datum
8. Mai 2023 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rember, vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umsetzung des OZG in Sachsen-Anhalt und das damit bekundete Interesse. Ich werde mich bemühen, Ihre Anfrage umgehend zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Ihr Antrag nach dem IZG vom 04.05.2023 #278035 Sehr geehrter Herr Rember, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem I…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihr Antrag nach dem IZG vom 04.05.2023 #278035
Datum
30. Mai 2023 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rember, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) und das damit verbundene Interesse an unserer Arbeit. Ihre Anfrage zur Umsetzung des OZG ist auf die Umsetzung der E-Akte innerhalb Sachsen-Anhalts gerichtet. Ihr Auskunftsersuchen kann wie folgt beantwortet werden: zu 1. Die E-Akte wird mit der Software Verwaltungs- und Informationssystem (VIS) der Fa. PDV GmbH realisiert. zu 2. Der Rollout in den Ministerien ist abgeschlossen. Aktuell erfolgt der Rollout in den nachgeordneten Bereichen. zu 3. Eine Digitalisierung des bestehenden Altschriftgutes (Alt-bzw. Bestandsakten) ist aus wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich nicht vorgesehen. zu 4. Die Personalakten wurden noch nicht eingebunden. zu 5. Eine Entscheidung für die Softwarelösung steht noch aus. zu 6. Die Implementierung hat noch nicht begonnen. zu 7. Da sich das Projekt noch in der Planungsphase befindet, kann hierzu z. Zt. noch keine Aussage getroffen werden. zu 8. Siehe Antwort zu 8. Ich hoffe, Ihre Anfrage damit umfassend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen