Stand der Gedenkstätte zur Colonia Dignidad

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Schreiben des Auswärtigen Amtes an das Expertengremium "Chilenisch-Deutsche Gemischte Kommission zur Aufarbeitung der ‚Colonia Dignidad‘ und Integration der Opfer in die Gesellschaft“" bezüglich der Auflösung der Kommission
- Stand der Gedenkstätte Colonia Dignidad im Sinne der Bundestagsdrucksache 18/12943
- Planungen zum weiteren Vorgehen zur Gedenkstätte Colonia Dignidad im Sinne der Bundestagsdrucksache 18/12943

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Fabian Albrecht
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schreiben des Auswärtigen Amtes an …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Fabian Albrecht
Betreff
Stand der Gedenkstätte zur Colonia Dignidad [#267281]
Datum
8. Januar 2023 15:09
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schreiben des Auswärtigen Amtes an das Expertengremium "Chilenisch-Deutsche Gemischte Kommission zur Aufarbeitung der ‚Colonia Dignidad‘ und Integration der Opfer in die Gesellschaft“" bezüglich der Auflösung der Kommission - Stand der Gedenkstätte Colonia Dignidad im Sinne der Bundestagsdrucksache 18/12943 - Planungen zum weiteren Vorgehen zur Gedenkstätte Colonia Dignidad im Sinne der Bundestagsdrucksache 18/12943
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Albrecht Anfragenr: 267281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267281/ Postanschrift Fabian Albrecht << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Albrecht
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Albrecht, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 08.01.2023 (Stand der Gedenkstätte zur Colonia Dignidad); Vg. 19-2023
Datum
9. Januar 2023 16:20
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB


Sehr geehrter Herr Albrecht, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Fabian Albrecht
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage ist meines Erachtens von öffentlichem Interesse, da die Col…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Fabian Albrecht
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 08.01.2023 (Stand der Gedenkstätte zur Colonia Dignidad); Vg. 19-2023 [#267281]
Datum
9. Januar 2023 17:11
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anfrage ist meines Erachtens von öffentlichem Interesse, da die Colonia Dignidad als Subjekt der deutschen Außenpolitik über Jahrzehnte Thema der öffentlichen Debatte war und zuletzt durch den Besuch des Bundesratspräsidenten wieder kontrovers diskutiert worden ist. Insofern halte ich die Information für von hohem Interesse. Im Übrigen würde ich nochmal nachfragen wollen, ob es nicht möglich ist, die anfallenden Gebühren wenigstens grob im gesetzlichen Rahmen von EUR 15,00 bis EUR 500,00 verorten zu können, wie es bei anderen Sachverhalten von Bundesministerien nicht unüblich ist. Gebühren bis zur Höhe von etwa 30 € wäre ich zu tragen bereit. Insofern bitte ich erst um erneute Mitteilung, bevor die gebührenpflichtige Bearbeitung begonnen wird. Mit freundlichen Grüßen Fabian Albrecht Anfragenr: 267281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267281/