Stand der in AN/2532/2021 der BV 6 beantragten Prüfung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,
In der Sitzung vom 09.12.21 hat die Bezirksvertretung 6 die Verwaltung durch AN/2532/2021
beauftragt zu prüfen, ob (und an welchem Ort) ein weiterer Schwimmerbereich am Fühlinger See realisiert werden kann. Dieser Beschluss wurde am 27.10.2022 in AN/1904/2022 bestärkt und die Verwaltung wurde aufgefordert "über den Sachstand beim kommenden interfraktionellen Gespräch „Fühlinger See“ zu informieren". Hierzu konnte ich jedoch keine Protokolle finden

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- falls vorhanden Protokolle vom interfraktionellen Gespräch „Fühlinger See“
- das Gutachten in dieser Sache
- falls bisher keine Prüfung geschehen ist: den Schriftverkehr bezüglich dieses Gutachtens

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
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An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand der in AN/2532/2021 der BV 6 beantragten Prüfung [#275967]
Datum
16. April 2023 18:27
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> In der Sitzung vom 09.12.21 hat die Bezirksvertretung 6 die Verwaltung durch AN/2532/2021<< Antragsteller:in >> beauftragt zu prüfen, ob (und an welchem Ort) ein weiterer Schwimmerbereich am Fühlinger See realisiert werden kann. Dieser Beschluss wurde am 27.10.2022 in AN/1904/2022 bestärkt und die Verwaltung wurde aufgefordert "über den Sachstand beim kommenden interfraktionellen Gespräch „Fühlinger See“ zu informieren". Hierzu konnte ich jedoch keine Protokolle finden<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> - falls vorhanden Protokolle vom interfraktionellen Gespräch „Fühlinger See“<< Antragsteller:in >> - das Gutachten in dieser Sache<< Antragsteller:in >> - falls bisher keine Prüfung geschehen ist: den Schriftverkehr bezüglich dieses Gutachtens<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275967/
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Guten Tag, da mich heute ein Brief bezüglich einer anderen Anfrage erreicht hat der um entsprechendes gebeten ha…
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Von
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Betreff
AW: Stand der in AN/2532/2021 der BV 6 beantragten Prüfung [#275967]
Datum
16. Mai 2023 16:05
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da mich heute ein Brief bezüglich einer anderen Anfrage erreicht hat der um entsprechendes gebeten hat möchte ich sie an dieser Stelle proaktiv darüber informieren dass mein vollständiger Name [geschwärzt] lautet, um zu vermeiden das sich die bearbeitung aufgrund der Anonymität hinzieht. Ich weise außerdem daraufhin, dass die Frist zur beantwortung dieser Anfrage in 4 Tagen abläuft. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 275967 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ein kurzer Nachtrag: ich habe gerade bemerkt das sie im gleichen Umschlag einen zweiten Brief gelegt h…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand der in AN/2532/2021 der BV 6 beantragten Prüfung [#275967]
Datum
16. Mai 2023 16:08
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ein kurzer Nachtrag: ich habe gerade bemerkt das sie im gleichen Umschlag einen zweiten Brief gelegt haben, der eben darum bittet, ich verweise hier auf meine Antwort auf den ersten Brief Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275967/

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Kommunalverwaltung Köln
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG / Schwimmverbot / Einrichtung Schwimmbereich Füh…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG / Schwimmverbot / Einrichtung Schwimmbereich Fühlinger See
Datum
24. Mai 2023 11:02
Status
Warte auf Antwort
inameage001.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gerne komme ich heute auf Ihre Anträge vom 16.04. und 17.04.2023 zurück. Beide lassen sich meines Erachtens in einer E-Mail beantworten. Zur Anfrage vom 17.04. kann ich wie folgt Auskunft geben. - die Kommunikation der in https://www.radiokoeln.de/artikel/stadt-stellt-verbotsschilder-am-fuehlinger-see-auf-1028408.html erwähnten Anfrage Hier gibt es keine explizite Kommunikation. Durch das Aufstellen der neuen Satzungstafeln und Hinweisschilder an den Einzelseen kam es zu Beschwerden und Rückfragen. Diese haben die Medien aufgenommen und entsprechende Anfragen an die Stadt gestellt. - das Gutachten, aus dem folgt, dass es "gefährliche Strömungen und Untiefen" im Fühlinger See gebe Es gibt kein Gutachten, dass diese Umstände darstellt. Diese Erkenntnis basiert auf jahrelangen Erfahrungen und Rückmeldungen der Feuerwehr und Wasserrettungsorganisationen. Diese weisen seit Langem auf die Gefährdung und die Risiken hin. - die durch das Aufstellen der Schilder und Verteilen der Flyer entstandenen Kosten Die Beschilderung wurde nicht allein aufgrund des seit 35 Jahren bestehenden Schwimmverbotes aufgestellt. Ursächlich war eine notwendige Aktualisierung der Satzung der Sport - und Erholungsanlage Fühlinger See<https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/sport-und-erholungsanlage-fuehlinger-see_27.04.2021.pdf>. Im Zuge dessen mussten sämtliche Schilder/ Pfosten und Ständerwerke an den Zugängen am See erneuert werden. Für das Entwickeln der neuen Satzungstafeln und Beschilderung sind Gesamtkosten in Höhe von 28.500 Euro entstanden. Zur Anfrage vom 16.04. kann ich wie folgt Auskunft geben. - falls vorhanden Protokolle vom interfraktionellen Gespräch "Fühlinger See" Die sogenannten interfraktionellen Gespräche sind keine öffentlich zugänglichen Sitzungen. Die dort besprochenen Themen dienen rein dem internen Austausch und Verfahren. Vor diesem Hintergrund kann ich hier keine Protokolle zur Verfügung stellen. - das Gutachten in dieser Sache Das vorliegende Gutachten zur möglichen Einrichtung einer Badestelle am Fühlinger See befindet sich derzeit noch im Verfahrenslauf. Hier stehen noch Stellungnahmen weiterer Behörden aus. Da das Gutachten nicht allein den öffentlichen Bereich des Fühlinger See umfasst, sondern auch den Bereich der privaten Betreiber des Blackfoot Beach, kann das Gutachten zum Schutz dieser Interessen nicht herausgegeben werden. - falls bisher keine Prüfung geschehen ist: den Schriftverkehr bezüglich dieses Gutachtens Hier gilt die Antwort wie zuvor. Wir gehen davon aus, dass zeitnah sämtliche Prüfungen und Stellungnahmen vorliegen und ein Ergebnis feststeht. Sobald dies erfolgt ist, wird es eine Mitteilung an die Bezirksvertretung / Rat geben. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen