Stand der Umsetzung der OZG-Leistung "Rundfunkbeitrag"

1. aktueller Stand zur Umsetzung der OZG-Leistung "Rundfunkbeitrag"
2. Auflistung und ggf. kurze Beschreibung der darin enthaltenen Teil-Leistungen
3. ist der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (z.B. wegen des Empfangs von BAföG) Teil der OZG-Leistung?
3a. falls nein: warum nicht?
4. Stelle, die für die Umsetzung der OZG-Leistung zuständig/federführend ist

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. aktueller Stand zur Umsetzung der …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand der Umsetzung der OZG-Leistung "Rundfunkbeitrag" [#285353]
Datum
2. August 2023 21:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. aktueller Stand zur Umsetzung der OZG-Leistung "Rundfunkbeitrag" 2. Auflistung und ggf. kurze Beschreibung der darin enthaltenen Teil-Leistungen 3. ist der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (z.B. wegen des Empfangs von BAföG) Teil der OZG-Leistung? 3a. falls nein: warum nicht? 4. Stelle, die für die Umsetzung der OZG-Leistung zuständig/federführend ist
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285353/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#487 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Das federführende Resso…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Stand der Umsetzung der OZG-Leistung "Rundfunkbeitrag" [#285353](28#487)
Datum
24. August 2023 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#487 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Das federführende Ressort für die Umsetzung der OZG-Leistung „Rundfunkbeitrag“ ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die von Ihnen gewünschten Informationen sind auf der OZG-Informationsplattform einsehbar, die Sie über den Link: https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/intro erreichen. Hier beantragen Sie bitte über die angezeigte Schaltfläche einen Zugang, der Ihnen nach einer Bestätigung Ihrer E-Mail Informationen zu allen OZG-Leistungen bietet. Über den Link: https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/detail?id=103518&nav=RegKO_RO&tb=projectdetails&pager erreichen Sie auf der Informationsplattform direkt die OZG-Leistung „Rundfunkbeitrag“. Ergänzend ist das „Dashboard – Digitale Verwaltung“ zu empfehlen, das Ihnen in anderer Visualisierung weitere Informationen zur OZG-Leistung „Rundfunkbeitrag“ präsentiert. Zu diesem Dashboard gelangen Sie über den Link: https://dashboard.ozg-umsetzung.de/ - die Beantragung eines Zugangs entfällt hier. Rahmeninformationen zum OZG finden Sie zudem auf der Internetpräsenz des BMI unter dem Link: https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-ozg/info-leistungen/info-leistungen-node.html und gelangen von dort ebenfalls zur OZG-Informationsplattform sowie zum Dashboard. Vielen Dank für Ihr Interesse! Mit freundlichen Grüßen