Stand der Umsetzung der Zulage für die Tätigkeit als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter (nach § 17 der Erschwerniszulagenverordnung) in NRW seit 20.05.2022
ich bitte um Auskunft und konkrete Stellungnahme, wie der aktuelle Umsetzungstand der zum 20.05.2022 in Kraft getretene Beschluss/Ergänzungn der Zulage für die Tätigkeit als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter in NRW ist. Seit dem Beschluss im Mai 2022 gab es bis heute (Dezember 2022) keine weiterführende Information, Berechnung oder Auszahlung an den betreffenden Personenkreis.
Ich bitte daher um Auskunft, wann konkret mit einer Auszahlung zu rechnen ist, wie die bereits abgelaufenen Ansprüche abgegolten werden und insbesondere welche derzeitigen Abstimmungen zur Umsetzung noch angesetzt sind.
Freundliche Grüße.
(Betrifft das Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2022 Nr. 28 vom 19.5.2022 Seite 727 bis 734)
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. Dezember 2022
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3. Januar 2023
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