Stand des Advanced-Mobile-Location(AML) Notfallsystem

Bezugnehmend auf Drucksache 20/4200 Seite 75 des Deutschen Bundestages, dass seit 2019 das AML-Notfallsystem für 3 Jahre getestet wird:

- eine, falls vorhanden, finale Aussage zu der Effektivität sowie der evtl. Weiternutzung des AML-Notfallsystems im Bundesgebiet
-Daten, aus denen die Häufigkeit der Nutzung des AML-Notfallsystems bzw. der Abruf der Daten nach Aufschlüsselung der einzelnen Bundesländer hervor geht zu

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Advanced-Mobile-Location(AML) Notfallsystem [#263178]
Datum
13. November 2022 16:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf Drucksache 20/4200 Seite 75 des Deutschen Bundestages, dass seit 2019 das AML-Notfallsystem für 3 Jahre getestet wird: - eine, falls vorhanden, finale Aussage zu der Effektivität sowie der evtl. Weiternutzung des AML-Notfallsystems im Bundesgebiet -Daten, aus denen die Häufigkeit der Nutzung des AML-Notfallsystems bzw. der Abruf der Daten nach Aufschlüsselung der einzelnen Bundesländer hervor geht zu
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263178/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-.3002/28#67 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihr Interesse an der Nutzung des Advan…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Stand des Advanced-Mobile-Location(AML) Notfallsystem [#263178](28#67)
Datum
24. November 2022 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-.3002/28#67 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für ihr Interesse an der Nutzung des Advanced Mobile Location-Dienstes. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat für Notrufverbindungen, mit denen der AML-Dienst in Zusammenhang steht, keine fachliche Zuständigkeit. Dementsprechend liegen hier auch keine Daten zur Nutzung des Dienstes vor. Sofern Sie eine Auskunft zu Notrufverbindungen erhalten möchten, bitten wir Sie, sich an das dafür zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr zu wenden. Mit freundlichen Grüßen