Stand des Regierungsvorhabens „Baunutzungsordnung für Clubs anpassen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Baunutzungsordnung für Clubs anpassen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage abgelehnt, Erarbeitung läuft, Referentenentwurf geplant für Herbst 2023

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Baunutzungsordnung für Clubs anpassen“ [#284586]
Datum
25. Juli 2023 00:50
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Baunutzungsordnung für Clubs anpassen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284586/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 25.07.2023 ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mi…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Stand des Regierungsvorhabens „Baunutzungsordnung für Clubs anpassen“ [#284586]
Datum
26. Juli 2023 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 25.07.2023 ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren oben genannten Antrag nach dem IFG vom 25.07.202…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Stand des Regierungsvorhabens „Baunutzungsordnung für Clubs anpassen“ [#284586]
Datum
31. Juli 2023 10:14
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren oben genannten Antrag nach dem IFG vom 25.07.2023 übersende ich Ihnen den anliegenden Bescheid vom 31.07.2023. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Auch, wenn die Anfrage abgelehnt wurde,…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG - Stand des Regierungsvorhabens „Baunutzungsordnung für Clubs anpassen“ [#284586]
Datum
2. August 2023 13:33
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Auch, wenn die Anfrage abgelehnt wurde, scheint ein Entwurf ja für den Herbst geplant zu sein. Dann ist die Information ja langsam in greifbarer Nähe. Ich wünsche Ihnen eine ruhige Woche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284586/