Stand des Regierungsvorhabens „Faire Rahmenbedingungen für E-Lending“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Faire Rahmenbedingungen für E-Lending (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Faire Rahmenbedingungen für E-Lending“ [#290028]
Datum
12. Oktober 2023 10:55
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Faire Rahmenbedingungen für E-Lending (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer Anfragenr: 290028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290028/ Postanschrift Stefan Wehrmeyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu: 145101#00002#0340 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, nach § 1 Absatz 1 Satz …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. Oktober 2023 - Stand des Regierungsvorhabens „Faire Rahmenbedingungen für E-Lending“ [#290028]
Datum
20. Oktober 2023 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu: 145101#00002#0340 Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Zu Ihrem unten aufgeführten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12. Oktober 2023 teile ich Ihnen folgenden derzeitigen Stand zum Regierungsvorhaben "Faire Rahmenbedingungen für E-Lending" mit: Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode enthält auf S. 123 die Aussage: "Wir wollen faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken.“ Diese Maßgabe lässt offen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mit einem Fragebogen Stakeholder zum bisherigen System und etwaigem Regelungsbedarf befragt. Dieser konnte von interessierten Akteuren bis Ende Juni 2023 beantwortet werden. Die Beteiligung war sehr groß (rund 140 Stellungnahmen von Verlagen, Autoren, Buchhändlern, öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken, Zivilgesellschaft, Verbänden). Die Eingaben werden derzeit ausgewertet. Parallel hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien eine Studie in Auftrag gegeben, mit der die ökonomischen Auswirkungen des E-Lending auf den Buch- und E-Book-Markt untersucht werden sollen. Diese Information erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen