Stand des Regierungsvorhabens „Familiennachzug erleichtern“

-Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Familiennachzug erleichtern (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
-Zeitplan - insbesondere wann mit dem Beginn und dem Abschluss voraussichtlich zu rechnen ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Daniel Lautenbacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Dokumente, die d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Familiennachzug erleichtern“ [#262134]
Datum
31. Oktober 2022 12:41
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Familiennachzug erleichtern (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. -Zeitplan - insbesondere wann mit dem Beginn und dem Abschluss voraussichtlich zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 262134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262134/ Postanschrift Daniel Lautenbacher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher
Daniel Lautenbacher
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Familiennachzug erleichtern““ vom 3…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Familiennachzug erleichtern“ [#262134]
Datum
24. Januar 2023 08:56
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Familiennachzug erleichtern““ vom 31.10.2022 (#262134) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#46 Sehr geehrter Herr Lautenbacher, ich verweise hierzu auf meinen Bescheid vom 23.11.2022 an die v…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Familiennachzug erleichtern“ [#262134]
Datum
24. Januar 2023 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#46 Sehr geehrter Herr Lautenbacher, ich verweise hierzu auf meinen Bescheid vom 23.11.2022 an die von Ihnen angegebene Postanschrift. Ein Rücklauf des Bescheides an BMI ist bisher nicht erfolgt, so dass ich von einer Zustellung ausgehen muss. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lautenbacher
Guten Tag, ich habe keinen Bescheid erhalten. Bitte senden Sie mir den Bescheid per E-Mail. Mit freundlichen Gr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Familiennachzug erleichtern“ [#262134]
Datum
24. Januar 2023 18:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe keinen Bescheid erhalten. Bitte senden Sie mir den Bescheid per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 262134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262134/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#46 Sehr geehrter Herr Lautenbacher, nach Ihren Angaben haben Sie mehrere IFG-Bescheide des BMI nich…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Familiennachzug erleichtern“ [#262134] (28#46)
Datum
25. Januar 2023 07:36
Status
ZII4.13002/28#46 Sehr geehrter Herr Lautenbacher, nach Ihren Angaben haben Sie mehrere IFG-Bescheide des BMI nicht erhalten. Bitte prüfen Sie die von Ihnen angegebene Postanschrift.. IFG- Anträge können grundsätzlich nur dann bearbeitet werden, wenn eine zustellfähige Postanschrift vorliegt und keine Zweifel an der Identität des Antragstellers bestehen. Mit freundlichen Grüßen