Stand des Regierungsvorhabens „Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Die novellierte EPBD ist derzeit noch nicht in Kraft und somit liegen die finalen Formulierungen noch nicht vor. Damit die novellierte EPBD in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Rates und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Danach beginnt eine zweijährige Umsetzungsfrist zu laufen. Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren, dokumentieren, liegen derzeit nicht vor. Ich schlussfolgere daraus, dass die Bundesregierung erst die europäische Initiative abwartet, bevor eigene Überlegungen angestellt werden (was grundsätzlich Sinn macht) und daher das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren“ [#304071]
Datum
24. März 2024 23:36
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304071/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 - 13002/Anträge 2024#021 Sehr << Antragste…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG: Stand des Regierungsvorhabens „Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren“ [#304071]
Datum
25. März 2024 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 - 13002/Anträge 2024#021 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.03.2024. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. Im Einzelfall kann die Bearbeitung sich verzögern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 - 13002/Anträge 2024#021 Sehr << Antragst…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG: Stand des Regierungsvorhabens „Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren“ [#304071]
Datum
28. März 2024 14:24
Status
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ZI5 - 13002/Anträge 2024#021 Sehr << Antragsteller:in >> am 15.12.2021 hat die EU-Kommission im Rahmen des Fit-for-55 Paketes einen Entwurf zur Novellierung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) veröffentlicht, die u.a. auch Vorgaben zu Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beinhaltet. Am 7.12.2023 wurde im Rahmen der Trilogverhandlungen zur EPBD eine vorläufige politische Einigung über die Novellierung der EPBD erzielt, die am 12.3.2024 im Europäischen Parlament bestätigt wurde. Dieser angenommene Text beinhaltet in Art. 22 auch Vorgaben für Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Dieser Art. 22 regelt, dass jeder Mitgliedstaat eine nationale Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einrichtet, die es ermöglicht, Daten über die Gesamtenergieeffizienz der einzelnen Gebäude und die Gesamtenergieeffizienz des nationalen Gebäudebestands insgesamt zu sammeln. Art. 20 Absatz 8 gibt vor, dass die Mitgliedstaaten sicher stellen müssen, dass alle ausgestellten Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz in die in Artikel 22 genannte Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hochgeladen werden. Die novellierte EPBD ist derzeit noch nicht in Kraft und somit liegen die finalen Formulierungen noch nicht vor. Damit die novellierte EPBD in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Rates und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Danach beginnt eine zweijährige Umsetzungsfrist zu laufen. Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren, dokumentieren, liegen derzeit nicht vor. Die Federführung innerhalb der Bundesregierung für die EPBD liegt beim BMWK. Ggf. liegen dem BMWK Unterlagen zu einem möglichen Kataster vor. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Zusammenfassung. Ich schlussfolgere daraus, dass die Bundesregierung erst die euro…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG: Stand des Regierungsvorhabens „Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren“ [#304071]
Datum
6. April 2024 11:05
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Zusammenfassung. Ich schlussfolgere daraus, dass die Bundesregierung erst die europäische Initiative abwartet, bevor eigene Überlegungen angestellt werden (was grundsätzlich Sinn macht) und daher das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Ich betrachte die Anfrage damit als erledigt. Noch einmal vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304071/