Stand des Regierungsvorhabens „Gleichbehandlungsartikel im Grundgesetz reformieren“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gleichbehandlungsartikel im Grundgesetz reformieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Gleichbehandlungsartikel im Grundgesetz reformieren“ [#301771]
Datum
3. März 2024 00:13
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gleichbehandlungsartikel im Grundgesetz reformieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301771 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301771/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachfolgenden Mail vom 3. März 2024 beantragen Sie auf Grundlag…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Gleichbehandlungsartikel im Grundgesetz reformieren“ [#301771]
Datum
4. März 2024 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachfolgenden Mail vom 3. März 2024 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Zusendung amtlicher Informationen zum Stand des Regierungsvorhabens „Gleichbehandlungsartikel im Grundgesetz reformieren“. Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren IFG-Antrag ablehnen müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen belastenden Bescheid, der nach Verwaltungsverfahrensrecht zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bitte ich Sie daher um Übersendung Ihrer Postanschrift bis zum 13. März 2024. Mit freundlichen Grüßen