Stand des Regierungsvorhabens „Gleichstellungs-Check für Gesetze“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gleichstellungs-Check für Gesetze (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
Leonie Gehrke
Leonie Gehrke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Leonie Gehrke
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Gleichstellungs-Check für Gesetze“ [#297303]
Datum
15. Januar 2024 13:30
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gleichstellungs-Check für Gesetze (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonie Gehrke Anfragenr: 297303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297303/ Postanschrift Leonie Gehrke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonie Gehrke

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Frau Gehrke, mit Ihrer E-Mail vom 15. Januar 2024 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Gleichstellungs-Check für Gesetze“ [#297303]
Datum
31. Januar 2024 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Gehrke, mit Ihrer E-Mail vom 15. Januar 2024 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe folgender amtlicher Informationen: Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gleichstellungs-Check für Gesetze (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. Bescheid Der Antrag wird wie folgt entschieden: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig. Begründung: I. Rechtsgrundlage für das Begehren ist § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Im Anhang erhalten Sie Anlage 1 "Sachstand Gleichstellungs-Check" mit Stand 26. Januar 2024 in anonymisierter Fassung. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen

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