Stand des Regierungsvorhabens „Gleichstellungs-Check für Gesetze“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gleichstellungs-Check für Gesetze (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Gleichstellungs-Check für Gesetze“ [#261255]
Datum
18. Oktober 2022 23:20
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gleichstellungs-Check für Gesetze (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261255/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Oktober 2022 über das Portal fragden…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Gleichstellungs-Check für Gesetze“ [#261255]
Datum
11. November 2022 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Oktober 2022 über das Portal fragdenstaat.de zum Gleichstellungs-Check für Gesetze. Der Vorgang ist in Bearbeitung. Nach Abschluss der Prüfung teilen wir Ihnen unaufgefordert das Ergebnis in Form eines Bescheides mit. Wir bitten um Verständnis, sofern es zeitlich eine Verzögerung geben sollte. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 18. Oktober 2022 beantragen Sie auf Grundlage des In…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Gleichstellungs-Check für Gesetze“ [#261255]
Datum
19. Dezember 2022 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 18. Oktober 2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur nachfolgenden Frage: „Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gleichstellungs-Check für Gesetze (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.“ Ihrem Antrag wird stattgegeben. Nachfolgend übersenden wir Ihnen den begehrten Sachstand. Zielsetzung: Die Anwendung der vorhandenen GGO-Normen und der Arbeitshilfe muss gestärkt werden, um die geschlechtergerechte Gesetzgebung durch die Bundesregierung zu stärken. Inhalt: Unter „Gleichstellungs-Check“ wird die geschlechtergerechte Gesetzesfolgenabschätzung verstanden. Kosten: Gleichstellungs-Check und Stelle „Gender-Mainstreaming“: 0,2 Mio. € in 2022, 1 Mio. € in 2024, 2 Mio. € in 2025, 3 Mio. € in 2026 für Personal- und Sachmittel Sachstand: Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht vor, dass die Ressorts die Gleichstellung „bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen“ fördern (§ 2 GGO). In der Begründung von Gesetzen sind die Gesetzesfolgen darzustellen (§ 44 GGO). Die Arbeitshilfe des BMFSFJ zur geschlechtergerechten Folgenabschätzung wurde in der 19. LP aktualisiert. Die Anwendung der vorhandenen GGO-Normen und der Arbeitshilfe könnte wie folgt gestärkt werden. 1. Arbeitshilfe verbreiten und Ressorts in der Anwendung schulen 2. laufende Ressorts bei Anwendung beraten und unterstützen 3. Stärkung der Normenkontrolle in Bezug auf die gründliche und obligatorische Anwendung des „Gleichstellungs-Checks“ Ein Projekt mit dem Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer läuft seit August 2022 um die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der o.g. Elemente auszuarbeiten. Die Implementierung der Arbeitshilfe zur gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung in den digitalen Workflow der eGesetzgebung des BMI ist erfolgt. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen