Stand des Regierungsvorhabens „Jährlich 400.000 neue und klimagschonendere Wohnungen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Jährlich 400.000 neue und klimagschonendere Wohnungen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Jährlich 400.000 neue und klimagschonendere Wohnungen“ [#284657]
Datum
25. Juli 2023 17:03
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Jährlich 400.000 neue und klimagschonendere Wohnungen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 284657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284657/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 25. Juli 2023 ist hier eingegangen und in Bearbeitung. …
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: IFG-Antrag: 052 Stand des Regierungsvorhabens „Jährlich 400.000 neue und klimagschonendere Wohnungen“ [#284657]
Datum
26. Juli 2023 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 25. Juli 2023 ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Ihre Anfrage nach dem IFG - Stand des Regierungsvorhabens „Jährlich 400.000 neue und klimaschonendere Wohnungen“ […
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Stand des Regierungsvorhabens „Jährlich 400.000 neue und klimaschonendere Wohnungen“ [#284657]
Datum
4. August 2023 09:27
Status
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 25. Juli 2023 mache ich Ihnen folgende amtliche Informationen zugänglich: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen greift auf die amtlichen Daten des Statistischen Bundesamts zurück, um den Stand des Wohnungsbauziels zu dokumentieren. Die Baufertigstellungen werden nur jahresweise veröffentlicht. Daher liegen aktuell nur die Zahlen für das Jahr 2022 vor. Im Jahr 2022 hat sich das Niveau der Baufertigstellungen gegenüber dem Jahr 2021 stabilisiert. Es wurden 295 275 Wohnungen fertiggestellt. Im gleichen Zeitraum wurden 22 545 Sozialwohnungen fertiggestellt. Hier wird auf die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes verwiesen: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/05/PD23_199_31121.html Im Übrigen wird auf das Dokument des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum „Maßnahmen für eine Bau-, Investitions-, und Innovationsoffensive“ verwiesen, deren Inhalt kontinuierlich seit dem 12.10.2022 umgesetzt wird: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/buendnis-wohnraum/20221012-buendnis-massnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Mit freundlichen Grüßen