Stand des Regierungsvorhabens „Künstliche Befruchtung umfassender fördern“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Künstliche Befruchtung umfassender fördern (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren, insbesondere zu der Fragestellung der Erstattung von Kosten für nicht verheiratete Paare durch die Krankenkassen, sowie falls vorhanden einen Zeitplan, wann das Vorhaben in Kraft treten könnte. Herzlichen Dank.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • Kosten dieser Information:
    195,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Künstliche Befruchtung umfassender fördern“ [#298598]
Datum
28. Januar 2024 18:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Künstliche Befruchtung umfassender fördern (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren, insbesondere zu der Fragestellung der Erstattung von Kosten für nicht verheiratete Paare durch die Krankenkassen, sowie falls vorhanden einen Zeitplan, wann das Vorhaben in Kraft treten könnte. Herzlichen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298598/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Stand des Regierungsvorhabens „Künstliche Befruchtung umfassender fördern“ _ [#298598]
Datum
29. Januar 2024 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Künstliche Befruchtung umfassender fördern“ [#298598]
Datum
29. Januar 2024 15:36
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des gehobenen Dienstes auf drei Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf zwei Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 195 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir sagen, welche Art der Information…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Künstliche Befruchtung umfassender fördern“ [#298598]
Datum
30. Januar 2024 18:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir sagen, welche Art der Information Sie mir in Bezug auf das Regierungsvorhaben "Künstliche Befruchtung umfassender fördern" kostenfrei zur Verfügung stellen können, da sie einfach zu beschaffen ist? (vorhandene Gesetzesentwürfe o.Ä.) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298598/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage zu Ihrem ursprüngliche…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Künstliche Befruchtung umfassender fördern“ [#298598]
Datum
31. Januar 2024 15:00
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage zu Ihrem ursprünglichen Antrag nach dem IFG des Bundes vom 28. Januar 2024. Folgende Informationen stellen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung: Sie nehmen Bezug auf die im Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehene Öffnung im Bereich der künstlichen Befruchtung. Es wurde vereinbart, dass die künstliche Befruchtung diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein wird. Auch die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen sollen überprüft werden. Die Arbeiten hierzu laufen bereits. Mit freundlichen Grüßen