Stand des Regierungsvorhabens „legislativer Fußabdruck“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema legislativer Fußabdruck (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „legislativer Fußabdruck“ [#297620]
Datum
18. Januar 2024 10:28
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema legislativer Fußabdruck (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297620/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0424 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „legislativer Fußabdruck“ [#297620]
Datum
2. Februar 2024 08:39
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0424 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 18. Januar 2024 wird im Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Sie bitten um "Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema legislativer Fußabdruck (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren." Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition auf Seite 9 Folgendes vor: "Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck)." In der öffentlichen Diskussion werden die Begriffe "legislativer Fußabdruck" und "exekutiver Fußabdruck" nicht einheitlich verwendet. Zum Teil wird der Begriff "legislativer Fußabdruck" nur für Gesetzesinitiativen aus dem Bundestag verwendet, hingegen für Gesetzesinitiativen der Bundesregierung der Begriff "exekutiver Fußabdruck"; zum Teil werden diese Begriffe aber auch synonym verwendet oder zumindest nicht klar getrennt bzw. teilweise der Begriff "legislativer Fußabdruck" auch als Oberbegriff für beide Bereiche benutzt. Ich bitte daher um Präzisierung Ihres Anliegens dahingehend, ob "legislativer Fußabdruck" (=Gesetzesinitiativen aus dem Bundestag) oder "exekutiver Fußabdruck" (=Gesetzesinitiativen der Bundesregierung) gemeint ist. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zu: 145101#00002#0424 Vielen Dank für Ihre Nachfrage! Meine Anfrage bezieht sich auf beides, ich wusst…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „legislativer Fußabdruck“ [#297620]
Datum
11. Februar 2024 15:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu: 145101#00002#0424 Vielen Dank für Ihre Nachfrage! Meine Anfrage bezieht sich auf beides, ich wusste nicht dass das auch getrennt betrachtet wird. Da die Gesetze in aller Regel ja aus der Regierung heraus entstehen, ist der sogenannte "exekutive Fußabdruck" genauso wichtig, er war von mir tatsächlich auch mitgemeint (tatsächlich hauptsächlich). Meine Anfrage bezieht sich somit auf beide dieser verwandten Vorhaben. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297620/