Sehr
<< Antragsteller:in >>
auf Ihren nachfolgenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23. Februar 2024 - Ihr Zeichen [#300978] -, mit dem Sie "Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Menschenhandel bekämpfen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren" begehren, ergeht folgender Bescheid:
1. Dem Antrag wird stattgegeben.
2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig.
I.
Rechtsgrundlage für Ihren Antrag ist § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Diese kann Ihnen wie folgt gewährt werden. Zu dem Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Menschenhandel bekämpfen, das in der Zuständigkeit des BMFSFJ liegt, kann ich Ihnen die nachfolgenden Informationen mit Verlinkungen mitteilen:
1. Einrichtung der unabhängigen Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel
Zum 01. November 2022 hat die unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte ihre Arbeit aufgenommen. Hiermit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und kommt europäischen Verpflichtungen aus der Europaratskonvention gegen Menschenhandel nach. Die Berichterstattungsstelle befasst sich in Anlehnung an die Europaratskonvention mit allen Formen des Menschenhandels, einschließlich dem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Aufgabe der Berichterstattungsstelle ist es, Daten zu Menschenhandel zu bündeln und zu analysieren und darauf aufbauend regelmäßig Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Sie wird periodisch umfassende Berichte zu Umfang und Ausmaß von Menschenhandel und zur Umsetzung der Europaratskonvention vorlegen. Erste Ergebnisse der Arbeit der unabhängigen Berichterstattungsstelle sind bereits auf der Website des BMFSFJ einsehbar unter
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/menschenhandel . Das BMFSFJ finanziert eine vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle. Die Bundesregierung strebt an, die Berichterstattungsstelle gesetzlich zu verankern. Dieses Vorhaben befindet sich noch in der ressortübergreifenden Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
2. Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (NAP MH) Der Koalitionsvertrag sieht die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (zur sexuellen Ausbeutung) vor. Innerhalb der Bundesregierung besteht Einigkeit, dass sich der NAP MH grundsätzlich mit allen Formen des Menschenhandels befassen soll, also inklusive der sexuellen Ausbeutung, der Arbeitsausbeutung, der Ausnutzung strafbarer Handlungen, dem Organhandel, der Bettelei und dem Kinderhandel. Der NAP MH soll die strukturierte Planung und effiziente Bündelung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Opferschutz optimieren. Es ist dem BMFSFJ ein besonderes Anliegen, dass die Gender-Dimension des Menschenhandels sowie die besondere Vulnerabilität von Frauen und Kindern im NAP MH vollumfänglich adressiert werden. Zudem ist es dem BMFSFJ besonders wichtig, dass der NAP MH ein umfassender und gezielter Wegweiser für die zukünftige Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wird. Informationen zum NAP MH finden Sie unter
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/nationaler-aktionsplan-gegen-menschenhandel-beteiligungsprozess-startet-229994 . Dieses Vorhaben befindet sich ebenfalls noch in der ressortübergreifenden Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
3. Bericht an die Expertengruppe des Europarats (GRETA) Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels stellt ihr aktueller Bericht (Stand: Januar 2023) an die Expertengruppe des Europarats (GRETA) gebündelt und umfangreich dar. Der Bericht ist online verfügbar:
https://rm.coe.int/reply-from-germany-to-greta-questionnaire-3rd-round-/1680aa60cf .
II.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen