Stand des Regierungsvorhabens „Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt“ [#261253]
Datum
18. Oktober 2022 23:01
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261253/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Mutterschutz be…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt“ [#261253]
Datum
28. November 2022 06:40
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt““ vom 18.10.2022 (#261253) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag vom 18. Oktober 2022 hat uns leider nicht erreicht, sonder…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: AW: Stand des Regierungsvorhabens „Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt“ [#261253]
Datum
7. Dezember 2022 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag vom 18. Oktober 2022 hat uns leider nicht erreicht, sondern lediglich Ihre E-Mail vom 28. November 2022 mit der Sie sich nach dem Stand der Bearbeitung erkundigen. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für das Regierungsvorhaben "Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt" ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht zuständig. Das Regierungsvorhaben fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage dorthin. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Ant…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Stand des Regierungsvorhabens „Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburt“ [#261253]
Datum
12. Dezember 2022 14:51
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261253 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261253/