Stand des Regierungsvorhabens „Neues Weiterbildungsgeld für Erwerbslose“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Neues Weiterbildungsgeld für Erwerbslose (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Neues Weiterbildungsgeld für Erwerbslose“ [#307352]
Datum
24. April 2024 16:40
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Neues Weiterbildungsgeld für Erwerbslose (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307352/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 24. April 2024 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 24. April 2024 bitten Sie a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 24. April 2024
Datum
26. April 2024 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 24. April 2024 bitten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Auskunft über den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Neues Weiterbildungsgeld für Erwerbslose. Die von Ihnen als Grundlage für Ihren Antrag genannten Rechtsvorschriften des IFG sind hier jedoch nicht einschlägig. Das IFG enthält keinen Anspruch auf die Beantwortung allgemeiner Fragen ohne Aktenbezug sowie die Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Trotzdem antworte ich Ihnen gern - auch ohne IFG-Grundlage - auf Ihre Frage. Das Weiterbildungsgeld ist umgesetzt. Die gesetzliche Grundlage ist zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Sie finden die Regelungen in § 87a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und § 16 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Das Weiterbildungsgeld wurde mit dem Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) eingeführt. Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro im Monat. Es wird während einer abschlussorientierte Weiterbildung als zusätzliche Unterstützung gezahlt, d. h. zusätzlich zum Regelsatz des Bürgergeldes und der Miete. Von dieser Unterstützung profitieren Arbeitslose und Beschäftigte, die ergänzend Bürgergeld erhalten. Es soll einen finanziellen Anreiz dafür setzen, eine Weiterbildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Weitere Informationen (auch explizit zum Umsetzungsstand) finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/buergergeld-gesetz.html Vielen Dank für Interesse an der Weiterbildungsförderung! Ich hoffe, ich habe Ihre Frage beantwortet. Freundliche Grüße