Stand des Regierungsvorhabens „Petitionsverfahren reformieren“

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Petitionsverfahren reformieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Petitionsverfahren reformieren“ [#261261]
Datum
19. Oktober 2022 01:18
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Petitionsverfahren reformieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261261/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
21. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,8 MB
Bundeskanzleramt
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfrei…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Stand des Regierungsvorhabens „Petitionsverfahren reformieren“ [#261261]
Datum
7. Juni 2023 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19. Oktober 2022. Leider war es der Post nicht möglich unseren Schlussbescheid an Sie zu zustellen, da Sie weder unter der unten genannten Postanschrift noch an einer korrigierten Anschrift (Geschwister-Scholl-Str. 15 in << Adresse entfernt >>) erreichbar waren. Bitte teilen Sie uns eine zustellfähige Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich, im Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 19.10.2022, an mein…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Stand des Regierungsvorhabens „Petitionsverfahren reformieren“ [#261261]
Datum
19. Juni 2023 12:42
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich, im Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 19.10.2022, an meine Anschriftenabfrage vom 07.06.2023 erinnern und bitte Sie, uns eine zustellfähige Anschrift mitzuteilen, da wir sonst unsere Bescheide nicht an Sie zustellen können. Sollten wir bis zum 26.06.23 keine entsprechende Nachricht von Ihnen erhalten, werden wir die Vorgänge bei uns schließen. Mit freundlichen Grüßen