Stand des Regierungsvorhabens „Public Money, Public Code“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Public Money, Public Code (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung legt fest, dass für öffentliche IT-Projekte offene Standards und Open-Source-Software bevorzugt werden. Die Regierung strebt an, die Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung zu stärken, Wahlmöglichkeiten sicherzustellen und die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu reduzieren. Dafür arbeitet sie gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen an verschiedenen Lösungsansätzen, um Interoperabilität, Verfügbarkeit von Alternativen und klare Anforderungen an IT-Anbieter zu gewährleisten. Ein konkretes Projekt ist die Konzeption der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie, die darauf abzielt, gemeinsame Standards und offene Schnittstellen für föderale Cloud-Lösungen zu schaffen und eine cloud-übergreifende Nutzung von Anwendungen zu ermöglichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Public Money, Public Code“ [#276940]
Datum
22. April 2023 10:56
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Public Money, Public Code (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276940/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 22. April 2023 beantragen Sie beim Bundesministerium des I…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens „Public Money, Public Code“ [#276940]
Datum
16. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
789,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 22. April 2023 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat Bm) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung von Dokumenten, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Public Money, Public Code (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. Ein Regierungsvorhaben unter dem Namen „Public Money, Public Code“ ist uns nicht bekannt. Das Thema Ihrer Anfrage bezieht sich vermutlich auf die folgende Formulierung im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Für öffentliche IT-Projekte schreiben wir offene Standards fest. Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht.“ Vergabeverfahren werden grundsätzlich produktneutral und anbieteroffen durchgeführt. Dadurch sind diese immer offen für innovative Technologien. Die Bundesregierung stärkt beispielsweise die Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung, stellt Wahlmöglichkeiten sicher und. reduziert dadurch die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern. Digitale Souveränität heißt insbesondere Alternativen zu schaffen und einen offenen, wettbewerbsfähigen Markt - bestenfalls hier in Europa - zu unterstützen und zu gestalten. Dies begünstigt Innovation sowie Flexibilität in der IT der Öffentlichen Verwaltung - zwei wichtige Treiber in der Digitalisierung in der Verwaltung. Dazu verfolgen wir drei strategische Ziele: 1. die Schaffung von Wechselmöglichkeiten mit Hilfe leistungsfähiger und sicherer Alternativen, 2. die Verbesserung der Gestaltungfähigkeit der ÖV im digitalen Raum und 3. die Entwicklung klarer Anforderungen an IT-Anbieter. Zur Erreichung dieser Ziele arbeiten wir derzeit gemeinsam mit Bund, Länder und Kommunen an verschiedenen komplementären Lösungsansätzen: a) Wir stärken Interoperabilität und Austauschbarkeit: Hierfür fördern wir IT-Lösungen, die so konzipiert sind, dass sie durch ihren modularen Aufbau unabhängig voneinander ausgewechselt werden sowie über offene Schnittstellen und nach definierten Standards Informationen austauschen können. b) Wir stellen die Verfügbarkeit von Alternativen sicher: Die Öffentliche Verwaltung muss auf sichere und leistungsfähige Alternativen zurückgreifen können. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Förderung von Open-Source-basierten Lösungen als moderne, leistungsfähige, sichere und entscheidungsoffene Option. c) Wir definieren klare technische und rechtliche Anforderungen an IT-Lösungen: Mithilfe dieser Anforderungen wollen wir sicherstellen, dass ein angemessenes Maß von Modularität und Interoperabilität unter Berücksichtigung von Informationssicherheit und Datenschutz gewährleistet wird Konkret arbeiten wir derzeit an der Konzeption der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie zur Schaffung gemeinsamer Standards und offener Schnittstellen, um bestehende föderale Cloud-Lösungen der ÖV interoperabel und modular zu gestalten. Ziel der Maßnahme ist vor allem die Möglichkeit einer cloud-übergreifenden Nutzung von Anwendungen nach dem Grundsatz „build once, run everywhere“. Die aktuellen Unterlagen zu den 0.g. Maßnahmen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung: https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/digitale-souveraenitaet/digitale-souveraenitaet-node.html;jsessionid=8FC6061F7E1EAD4AB6835C5B3FC74D13.2_cid373 https://www.it-planungsrat.de/foederale-zusammenarbeit/gremien/ag-cloud-computing-und-digitale-souveraenitaet Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Public Money, Public Code““ vom 22.…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Public Money, Public Code“ [#276940]
Datum
2. Juni 2023 21:07
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Public Money, Public Code““ vom 22.04.2023 (#276940) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#339 Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid ist am 16.05.2023 an die von Ihnen angeg…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Public Money, Public Code“ [#276940] (28#339)
Datum
5. Juni 2023 08:04
Status
Warte auf Antwort
ZII4.13002/28#339 Sehr << Antragsteller:in >> der Bescheid ist am 16.05.2023 an die von Ihnen angegeben Anschrift übersandt worden, ein Rücklauf erfolgte nicht, weswegen von einer ordnungsgemäßen Zustellung auszugehen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, leider ist bei mir kein Brief eingegangen. Ich würde Sie bitten den Bescheid erneut mir zuzusenden. M…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Public Money, Public Code“ [#276940] (28#339) [#276940]
Datum
5. Juni 2023 18:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider ist bei mir kein Brief eingegangen. Ich würde Sie bitten den Bescheid erneut mir zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#339 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Public Money, Public Code“ [#276940] (28#339) [#276940]
Datum
7. Juni 2023 07:27
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#339 Sehr << Antragsteller:in >> ich werde Ihnen heute eine Zweitausfertigung des Bescheides vom 16.05.2023 an die von Ihnen angegebene Postanschrift versenden. Gleichzeitig werde ich den für das BMI tätigen Postdienstleiter bitten, nachzuforschen, wo der Originalbescheid verblieben ist, da ein Rücklauf wegen Unzustellbarkeit o.ä. gegenwärtig hier nicht zu verzeichnen ist. Mit freundlichen Grüßen