Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Gesetzgebungsverfahren läuft: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken“ [#248267]
Datum
4. Mai 2022 14:06
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248267/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 348/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihr…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. Mai 2022 - Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken“ [#248267]
Datum
9. Mai 2022 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 348/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag vom 4. Mai 2022 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: Sofern Ihr IFG-Antrag auf Dokumente, die den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch abzielt, ist die Information öffentlich zugänglich. Eines Informationszugangs bedarf es daher nicht, vgl. § 9 Absatz 3 IFG. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzg... Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gibt das Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages Auskunft: https://dip.bundestag.de/vorgang/gese... Sollte sich Ihr Antrag auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin [...], die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird" beziehen, wenden Sie sich bitte an das innerhalb der Bundesregierung hierfür federführend zuständige Bundesministerium für Gesundheit (Rochusstraße 1, 53123 Bonn, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>).   Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen