Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken“ [#303011]
Datum
13. März 2024 10:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303011/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0495 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr nachsteh…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 13. März 2024 - Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken“ [#303011]
Datum
10. April 2024 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0495 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr nachstehender Antrag auf Zugang zu Dokumenten, "die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren" zielt offenbar auf folgende Passage im Abschnitt "Reproduktive Selbstbestimmung" des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: "Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird." Die auf dieser Grundlage berufene Sachverständigenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat sich am 31. März 2023 konstituiert und ihre Arbeit wie vorgesehen am 31.März 2024 abgeschlossen. Die Übergabe des Abschlussberichts an den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Lauterbach, die Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend Paus und den Bundesminister der Justiz Dr. Buschmann wird am 15. April 2024 erfolgen. Der Abschlussbericht wird im Anschluss daran auch öffentlich zugänglich sein. Nach der Übergabe des Berichts werden die Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission durch die verantwortlichen Ressorts geprüft und bewertet und etwaige Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Stand der reproduktiven Rechte – Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen", Bundestagsdrucksache 20/8327, Fragen 6 ff). Gerne informieren wir Sie nach der Veröffentlichung des Berichts darüber, wo dieser im Internet heruntergeladen werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0495 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Ant…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 13. März 2024 - Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Schwangerschaftsabbrüche stärken“ [#303011]
Datum
16. April 2024 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0495 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13. März 2024 teile ich Ihnen mit, dass der Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin nun über nachfolgenden Link abgerufen werden kann: https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0415_Bericht_218_StGB.html Die von Ihnen erbetenen Informationen können somit aus öffentlich zugänglicher Quelle entnommen werden (vgl. § 9 Absatz 3 IFG). Eines Zugangs auf Antrag bedarf es daher nicht. Mit freundlichen Grüßen