Stand des Regierungsvorhabens „Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. Außerdem Dokumente, die die Vor- und Nachteile sowie die Auswirkungen aufzeigen, wenn es einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Förderung von Frauenhäusern geben würde (wenn die Förderung durch Gesetz verpflichtend wäre).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern“ [#283037]
Datum
3. Juli 2023 14:01
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. Außerdem Dokumente, die die Vor- und Nachteile sowie die Auswirkungen aufzeigen, wenn es einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Förderung von Frauenhäusern geben würde (wenn die Förderung durch Gesetz verpflichtend wäre).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283037/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 03. Juli 2023 beantragen Sie auf Grundlage des Infor…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern“ [#283037]
Datum
13. Juli 2023 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 03. Juli 2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Übersendung folgender amtlicher Informationen: "Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. Außerdem Dokumente, die die Vor- und Nachteile sowie die Auswirkungen aufzeigen, wenn es einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Förderung von Frauenhäusern geben würde (wenn die Förderung durch Gesetz verpflichtend wäre)." Bescheid 1. Ihrem Antrag wird hiermit stattgegeben. Das BMFSFJ bereitet derzeit gemäß dem Koalitionsvertrag eine bundesgesetzliche Regelung vor, die das Recht auf Schutz und Beratung für jede von Gewalt betroffene Frau und ihre Kinder absichert. Grundlage der Erwägungen ist das Positionspapier des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" aus dem Mai 2021 (Anlage 1). Am Runden Tisch wird das Vorhaben auch in dieser Legislatur gemeinsam mit Ländern und Kommunen intensiv behandelt und weiter konkretisiert. Ziel ist, das Gesetzesvorhaben in dieser Legislatur zu verabschieden. Darüber hinaus hat das BMFSFJ in Vorbereitung auf das Gesetzgebungsverfahren den Auftrag für eine Studie zur Abschätzung der aktuellen Kosten des Hilfesystems und möglicher Kostenentwicklungsszenarien vergeben. Anbei übersenden wir die Leistungsbeschreibung (Anlage 2), die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt. Ziel der Studie ist es, die aktuellen Finanz- und Kostenströme im Hilfesystem zu ermitteln und Szenarien zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des Hilfesystems zu berechnen. Mit den Studienergebnissen, die im Herbst 2023 erwartet werden, werden erstmals belastbare und aussagekräftige Daten zu den Kosten des Hilfesystems in Deutschland vorliegen, auf deren Grundlage die Finanzierung des Hilfesystems fundiert weiterentwickelt werden kann. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen