Stand des Regierungsvorhabens „Reform Abgeordnetenbestechung“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Reform Abgeordnetenbestechung (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Reform Abgeordnetenbestechung“ [#302875]
Datum
12. März 2024 13:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Reform Abgeordnetenbestechung (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302875/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0494 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nach…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. März 2024 - Stand des Regierungsvorhabens „Reform Abgeordnetenbestechung“ [#302875]
Datum
8. April 2024 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0494 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12. März 2024 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen erbetenen Informationen aus öffentlich zugänglicher Quelle entnommen (vgl. § 9 Absatz 3 IFG) und unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden können: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-strafgesetzbuches-strafbarkeit-der-unzul%C3%A4ssigen-interessenwahrnehmung/309097 Eines Zugangs auf Antrag bedarf es daher nicht. Mit freundlichen Grüßen