Stand des Regierungsvorhabens „Reform Adoption, Elternschaftsanerkennung und Samenspendenregister“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Reform Adoption, Elternschaftsanerkennung und Samenspendenregister (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

BMJ zuständig, nicht BMFSFJ

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Reform Adoption, Elternschaftsanerkennung und Samenspendenregister“ [#284080]
Datum
17. Juli 2023 11:37
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Reform Adoption, Elternschaftsanerkennung und Samenspendenregister (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284080/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre nachfolgende, als IFG-Antrag gestellte Frage vom 1…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Reform Adoption, Elternschaftsanerkennung und Samenspendenregister“ [#284080]
Datum
25. Juli 2023 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre nachfolgende, als IFG-Antrag gestellte Frage vom 17. Juli 2023 an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) "Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Reform Adoption, Elternschaftsanerkennung und Samenspendenregister (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.", teile ich mit, dass für Fragen zur Umsetzung der Vorhaben zu den Themen Adoption und Elternschaftsanerkennung das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zuständig ist. Für die Umsetzung des Vorhabens zum Thema Samenspendenregister liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Mit dem unter Federführung des BMG geschaffenen "Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen" ist der Auskunftsanspruch für Personen eingeführt worden, die durch Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung ab dem 1. Juli 2018 gezeugt wurden bzw. werden. Das daraufhin eingerichtete Samenspendenregister wird von dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt, das eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit ist. Ich bitte Sie daher, Ihre Fragen an das BMJ und BMG zu richten. Mit freundlichen Grüßen