Stand des Regierungsvorhabens „Schärfere Regeln für Marketing und Sponsoring von Drogen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Schärfere Regeln für Marketing und Sponsoring von Drogen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Schärfere Regeln für Marketing und Sponsoring von Drogen“ [#297619]
Datum
18. Januar 2024 10:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Schärfere Regeln für Marketing und Sponsoring von Drogen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297619/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Stand des Regierungsvorhabens „Schärfere Regeln für Marketing und Sponsoring von Drogen“ _#297619_.... [#297619]
Datum
18. Januar 2024 10:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Schärfere Regeln für Marketing und Sponsoring von Drogen“ [#297619]
Datum
22. Januar 2024 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 8 Stunden und für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 16 Stunden. Es würde somit die Höchstgebühr über 500 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bin als Student finanziell u.A. aufgrund hoher Mietkosten nicht in der Lage, so hohe Beträge auszug…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Schärfere Regeln für Marketing und Sponsoring von Drogen“ [#297619]
Datum
22. Januar 2024 18:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bin als Student finanziell u.A. aufgrund hoher Mietkosten nicht in der Lage, so hohe Beträge auszugeben. So hohe Kosten würden mich daher von diesem Mittel der Information ausschließen, was sehr schade wäre. Ich möchte Sie daher freundlichst bitten, mich in dieser Anfrage angesichts der Ermöglichung von Partizipation für alle mittels §2 IFGGebV von den Gebühren zu befreien. Darum bitte ich auch deshalb, weil an dem Thema (Umsetzung des Koalitionsvertrags, öffentliche Gesundheit, Bekämpfung von Sucht) ein besonders großes öffentliches Interesse besteht. Suchtfragen sind regelmäßig Thema in Medien und Gesellschaft. Ein Beleg für das öffentliche Interesse sind beispielsweise die heute erschienenen Artikel über die steigenden Zahlen alkoholabhängiger Menschen ( https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/alkoholsucht-100.html , https://www.spiegel.de/gesundheit/alkoholsucht-zahl-der-alkoholabhaengigen-in-deutschland-steigt-a-a798d663-9c76-48a1-b57e-89bbda014934 , https://www.deutschlandfunk.de/zahl-der-alkoholabhaengigen-in-deutschland-leicht-gestiegen-100.html). Ein Beleg für die regelmäßige Messung der Regierung an ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag, Artikel ebenfalls von heute: https://www.fr.de/wirtschaft/deutschland-wird-den-kohleausstieg-bis-2030-nicht-schaffen-sagen-experten-zr-92787257.html . Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir das ermöglichen können, und bitte um Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297619/