Stand des Regierungsvorhabens „Strafrechtsreform“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Strafrechtsreform (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Strafrechtsreform“ [#244619]
Datum
25. März 2022 15:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Strafrechtsreform (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244619/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 249/2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Strafrechtsreform“ [#244619]
Datum
8. April 2022 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 249/2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. März 2022 teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Koalitionsparteien haben sich zum Ziel gesetzt, das Strafrecht systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu überprüfen und dabei einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz zu legen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 106). Zur Erreichung dieses Ziel sind erste Schritte eingeleitet worden. Bislang ist allerdings noch nicht absehbar, wann die Entscheidungsfindung abgeschlossen werden wird. Der von Ihnen beantragte Informationszugang ist daher derzeit nicht möglich. Sollten Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid zu Ihrem Antrag wünschen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. In diesem Fall bitte ich zudem um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift, um Ihnen den Bescheid über Ihren Antrag nach § 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ordnungsgemäß bekanntgeben zu können. Falls ich bis zum 29. April 2022 nichts von Ihnen gehört haben sollte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte(r) Herr/Frau [geschwärzt], ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. Einen förmlichen Bescheid benötige…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Strafrechtsreform“ [#244619]
Datum
8. April 2022 16:54
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau [geschwärzt], ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung. Einen förmlichen Bescheid benötige ich nicht. Ich komme zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 244619 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]