Stand des Regierungsvorhabens „Strikteres Verbot von Konversionsbehandlungen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Strikteres Verbot von Konversionsbehandlungen dokumentieren (siehe Koalitionsvertrag: „Wir werden die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufheben und ein vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen prüfen“).

In einer früheren Antwort auf die Informationsfreiheitsanfrage einer anderen Person hatte das Bundesministerium für Gesundheit am 3.8.2023 angegeben, die Zuständigkeit für das Vorhaben liege beim Justizministerium. Das Justizministerium sieht die Zuständigkeit auf Anfrage jedoch bei Ihrem Hause (siehe Antwort vom 7.3.2024, nachzulesen unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/stand-des-regierungsvorhabens-strikteres-verbot-von-konversionsbehandlungen-1 ). Das ist auch naheliegend, da das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundesministerium für Gesundheit vorbereitet und im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wurde. Deshalb verweisen Sie bitte nicht auf eine etwaige Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums oder eines anderen Ministeriums, es sei denn, Sie können diese anhand von Dokumenten der Bundesregierung belegen. In diesem Fall senden Sie mir bitte die Dokumente, die belegen, dass die Zuständigkeit für dieses Gesetzesvorhaben außerhalb des Bundesministeriums für Gesundheit liegt.

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  • Datum
    29. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Strikteres Verbot von Konversionsbehandlungen“ [#301528]
Datum
29. Februar 2024 09:48
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Strikteres Verbot von Konversionsbehandlungen dokumentieren (siehe Koalitionsvertrag: „Wir werden die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufheben und ein vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen prüfen“). In einer früheren Antwort auf die Informationsfreiheitsanfrage einer anderen Person hatte das Bundesministerium für Gesundheit am 3.8.2023 angegeben, die Zuständigkeit für das Vorhaben liege beim Justizministerium. Das Justizministerium sieht die Zuständigkeit auf Anfrage jedoch bei Ihrem Hause (siehe Antwort vom 7.3.2024, nachzulesen unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/stand-des-regierungsvorhabens-strikteres-verbot-von-konversionsbehandlungen-1 ). Das ist auch naheliegend, da das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundesministerium für Gesundheit vorbereitet und im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wurde. Deshalb verweisen Sie bitte nicht auf eine etwaige Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums oder eines anderen Ministeriums, es sei denn, Sie können diese anhand von Dokumenten der Bundesregierung belegen. In diesem Fall senden Sie mir bitte die Dokumente, die belegen, dass die Zuständigkeit für dieses Gesetzesvorhaben außerhalb des Bundesministeriums für Gesundheit liegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301528/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Stand des Regierungsvorhabens „Strikteres Verbot von Konversionsbehandlungen“ _ [#301528]
Datum
29. Februar 2024 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfre…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Strikteres Verbot von Konversionsbehandlungen“ _ [#301528]
Datum
21. März 2024 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen