Stand des Regierungsvorhabens „Strikteres Verbot von Konversionsbehandlungen“
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Strikteres Verbot von Konversionsbehandlungen dokumentieren (siehe Koalitionsvertrag: „Wir werden die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufheben und ein vollständiges Verbot auch von Konversionsbehandlungen an Erwachsenen prüfen“).
In einer früheren Antwort auf die Informationsfreiheitsanfrage einer anderen Person hatte das Bundesministerium für Gesundheit am 3.8.2023 angegeben, die Zuständigkeit für das Vorhaben liege beim Justizministerium. Das Justizministerium sieht die Zuständigkeit auf Anfrage jedoch bei Ihrem Hause (siehe Antwort vom 7.3.2024, nachzulesen unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/stand-des-regierungsvorhabens-strikteres-verbot-von-konversionsbehandlungen-1 ). Das ist auch naheliegend, da das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundesministerium für Gesundheit vorbereitet und im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wurde. Deshalb verweisen Sie bitte nicht auf eine etwaige Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums oder eines anderen Ministeriums, es sei denn, Sie können diese anhand von Dokumenten der Bundesregierung belegen. In diesem Fall senden Sie mir bitte die Dokumente, die belegen, dass die Zuständigkeit für dieses Gesetzesvorhaben außerhalb des Bundesministeriums für Gesundheit liegt.
Information nicht vorhanden
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Datum29. Februar 2024
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3. April 2024
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