Stand des Regierungsvorhabens „Transparenzgesetz einführen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Transparenzgesetz einführen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Transparenzgesetz einführen“ [#302844]
Datum
12. März 2024 10:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Transparenzgesetz einführen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302844/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#849 In der Anlage erhalten Sie das erbetene Dokument. Anlage: Referat DG I 4 Berlin, den 05. Febr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. April 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#849 In der Anlage erhalten Sie das erbetene Dokument. Anlage: Referat DG I 4 Berlin, den 05. Februar 2024 Gz: DGI4.17000/25#4 Zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens für den Erlass eines Bundestransparenzgesetzes ist folgendes festzuhalten: - Seit Anfang 2024 liegt ein DIskussionsentwurf vor, der noch innerhalb des ersten Quartals zur Hausabstimmungsreife gebracht werden soll. Hierzu laufen derzeit Vorgespräche mit besonders eng mit dem Thema Informationsfreiheit befassten Stellen innerhalb des Hauses. - Inhaltlich führt der gegenwärtige Entwurfsstand die Rechtsmaterien Informationsfreiheit und Open Data zusammen und baut erstere dahingehend in Rictung mehr Transparenz aus, dass verschiedene Arten von Information bereits von Amts wegen zu veröffentlichen sind. - Abgelöst werden mit dem Gesetz das bisherige IFG sowie diejenigen Teile E-Government-Gesetzes, die Open Data betreffen, namentlich § 12a EGovG. Von einer Integrierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Umweltinformationsgesetzes (UIG) wird dagegen abgesehen, da hinsichtlich des VIG Zweifel bestehen, ob gleichwertige Regelungen innerhalb eines neuen Stammgesetzes heute noch so verabschiedet werden könnten, und hinsichtlich des UIG die europarechtliche Determinierung zu einer starken Separierung auch innerhalb desselben Gesetzes führen würde, wodurch die Integrierung großenteils eine rein formale bliebe.

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Transparenzgesetz einführen““ vom 1…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Transparenzgesetz einführen“ [#302844]
Datum
16. April 2024 07:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Transparenzgesetz einführen““ vom 12.03.2024 (#302844) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>