Stand des Regierungsvorhabens „Transsexuellengesetz durch Selbstbestimmungsgesetz ersetzen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Transsexuellengesetz durch Selbstbestimmungsgesetz ersetzen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Transsexuellengesetz durch Selbstbestimmungsgesetz ersetzen“ [#258929]
Datum
12. September 2022 20:24
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Transsexuellengesetz durch Selbstbestimmungsgesetz ersetzen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258929/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Transsexuelleng…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Transsexuellengesetz durch Selbstbestimmungsgesetz ersetzen“ [#258929]
Datum
25. Oktober 2022 21:27
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Transsexuellengesetz durch Selbstbestimmungsgesetz ersetzen““ vom 12.09.2022 (#258929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 508/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu nachst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Transsexuellengesetz durch Selbstbestimmungsgesetz ersetzen“ [#258929]
Datum
4. November 2022 07:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 508/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu nachstehender E-Mail teile ich mit, dass ich Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12. September 2022 am 27. September 2022 abschließend bearbeitet habe. Der Bescheid wurde Ihnen laut Sendungsverfolgung des Zustellers PIN AG am 30. September 2022 unter der von Ihnen im Antrag angegebenen Anschrift zugestellt. In der Anlage füge ich einen Ausdruck des Bescheids bei. Mit freundlichen Grüßen