Stand des Regierungsvorhabens „Überforderungsklausel für Brückenteilzeit reformieren“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Überforderungsklausel für Brückenteilzeit reformieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Das Regierungsvorhaben, die Überforderungsklausel für Brückenteilzeit zu reformieren, ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch nicht angegangen worden. Wie aus der Antwort hervorgeht:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verfügt aktuell noch über keine Informationen zur Änderung der Überforderungsklausel, die über den bekannten Stand im Koalitionsvertrag hinausgehen, sodass die von Ihnen begehrte Information hier nicht vorliegt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Überforderungsklausel für Brückenteilzeit reformieren“ [#274678]
Datum
2. April 2023 22:04
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Überforderungsklausel für Brückenteilzeit reformieren (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274678/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
IFG Antrag Überforderungsklausel Brückenteilzeit Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG Antrag zum Stand…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
IFG Antrag Überforderungsklausel Brückenteilzeit
Datum
3. April 2023 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG Antrag zum Stand unseres Reformvorhabens zur Überforderungsklausel in der Brückenteilzeit vom 2. April 2023 wurde mir zuständigkeitshalber übersandt. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird noch etwas Zeit ins Anspruch nehmen. Ich werde unaufgefordert in dieser Angelegenheit wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
IFG Antrag Brückenteilzeit Überforderungsklausel Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Beachtung d…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
IFG Antrag Brückenteilzeit Überforderungsklausel
Datum
18. April 2023 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
969,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Beachtung des beigefügten Antwortschreibens. Mit freundlichen Grüßen