Stand des Regierungsvorhabens „Ungewollt Kinderlose besser unterstützen“
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
Mein Anliegen richtet sich auf Dokumente und Informationen, die Auskunft über den aktuellen Stand und die Umsetzung des im Koalitionsvertrag formulierten Vorhabens geben, ungewollt Kinderlose besser zu unterstützen. Spezifisch interessiere ich mich für Dokumentationen, die folgende Punkte des Koalitionsvertrags adressieren:
-Die diskriminierungsfreie Förderung der künstlichen Befruchtung auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität.
-Die Überprüfung der Beschränkungen bezüglich Alters und Anzahl der Behandlungszyklen.
-Die Übernahme von 25 Prozent der Kosten durch den Bund, unabhängig von einer Landesbeteiligung, und Pläne zur vollständigen Kostenübernahme.
-Die Übernahme der Kosten für die Präimplantationsdiagnostik.
-Die Legalisierung von Embryonenspenden im Vorkernstadium und die Zulassung des elektiven Single Embryo Transfers.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum3. Februar 2024
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7. März 2024
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