Stand des Regierungsvorhabens „Ungewollt Kinderlose besser unterstützen“

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

Mein Anliegen richtet sich auf Dokumente und Informationen, die Auskunft über den aktuellen Stand und die Umsetzung des im Koalitionsvertrag formulierten Vorhabens geben, ungewollt Kinderlose besser zu unterstützen. Spezifisch interessiere ich mich für Dokumentationen, die folgende Punkte des Koalitionsvertrags adressieren:

-Die diskriminierungsfreie Förderung der künstlichen Befruchtung auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität.
-Die Überprüfung der Beschränkungen bezüglich Alters und Anzahl der Behandlungszyklen.
-Die Übernahme von 25 Prozent der Kosten durch den Bund, unabhängig von einer Landesbeteiligung, und Pläne zur vollständigen Kostenübernahme.
-Die Übernahme der Kosten für die Präimplantationsdiagnostik.
-Die Legalisierung von Embryonenspenden im Vorkernstadium und die Zulassung des elektiven Single Embryo Transfers.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Mein Anliegen richtet sich auf Dokumente und Informationen, die Auskunft …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Ungewollt Kinderlose besser unterstützen“ [#299154]
Datum
3. Februar 2024 18:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Mein Anliegen richtet sich auf Dokumente und Informationen, die Auskunft über den aktuellen Stand und die Umsetzung des im Koalitionsvertrag formulierten Vorhabens geben, ungewollt Kinderlose besser zu unterstützen. Spezifisch interessiere ich mich für Dokumentationen, die folgende Punkte des Koalitionsvertrags adressieren: -Die diskriminierungsfreie Förderung der künstlichen Befruchtung auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität. -Die Überprüfung der Beschränkungen bezüglich Alters und Anzahl der Behandlungszyklen. -Die Übernahme von 25 Prozent der Kosten durch den Bund, unabhängig von einer Landesbeteiligung, und Pläne zur vollständigen Kostenübernahme. -Die Übernahme der Kosten für die Präimplantationsdiagnostik. -Die Legalisierung von Embryonenspenden im Vorkernstadium und die Zulassung des elektiven Single Embryo Transfers. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299154/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Stand des Regierungsvorhabens „Ungewollt Kinderlose besser unterstützen“ _ [#299154]
Datum
6. Februar 2024 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 03. Februar 2024 Begründung: Gemäß § 1 Absatz 1 S…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 03. Februar 2024
Datum
19. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Begründung: Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Sind jedoch die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausschlusstatbestände der $$ 3 - 6 IFG erfüllt, ist der Antrag auf Informationszugang abzu-lehnen. Der Herausgabe der Informationen steht im konkreten Fall § 4 Absatz 1 Satz 1 IFG entgegen. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 IFG kann ein Anspruch auf Informationszugang für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung abgelehnt werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Information der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. § 4 Absatz 1 Satz 1 IFG schützt den innerbe-hördlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess, mithin die entscheidungsvorbereitenden Maßnahmen, solange die behördlichen Überlegungen und Beratungen noch andauern. Vereitelt wird der Erfolg der Entscheidung dann, wenn diese bei Offenbarung der Information voraussichtlich überhaupt nicht, mit anderem Inhalt oder wesentlich später zustande käme. Bei den erbetenen Informationen, die eine Auskunft über den aktuellen Stand und die Umsetzung des im Koalitionsvertrag formulierten Vorhabens enthalten, ungewollt Kinderlose besser zu unterstützen handelt es sich um solche Informationen, die Bestandteil eines kommenden Gesetzgebungsverfahrens werden sollen, welches sich derzeit in der Konzeptionsphase innerhalb des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) befindet. Im vorliegenden Fall ist der behördliche Entscheidungsprozess in Bezug auf den Entwurf des Gesetzesvorhabens noch nicht abgeschlossen. Dieser befindet sich noch in der Erarbeitung. Entscheidungsvorbereitende Maßnahmen sind hier insoweit betroffen, als sich einzelne fachliche Aspekte in dem Gesetzesvorhaben zum Thema Unterstützung ungewollt Kinderloser noch in der Konzeptionsphase befinden. Eine vorzeitige Bekanntgabe und weitere öffentliche Diskussion der vorbereitenden Unterlagen wäre geeignet, die Spielräume für Beratungen des BMG im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes erheblich und nachhaltig zu beeinträchtigen. Eine Veröffentlichung des derzeitigen Standes könnte dazu führen, dass die Entscheidung über einzelne Inhalte des geplanten Gesetzes-vorhabens vorweggenommen, mindestens aber beeinflusst werden würde. Liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatz 1 Satz 1 IFG vor, soll der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden. Das bedeutet, dass ein solcher nur in atypischen Fällen in Betracht kommen kann. Ein solcher atypischer Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Daher ist Ihr Antrag auf Informati-onszugang im Ergebnis derzeit abzulehnen.