Stand des Regierungsvorhabens „Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen“
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Ergebnis der Anfrage
- Rüge vom EuGH, dass Deutschland mit dem gewählten Ansatz einer durch den nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber umfangreich vorstrukturierten Regulierung im Bereich der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung gegen die europäischen Vorgaben zur ausschließlichen Zuständigkeit und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden verstößt.
- In der Konsequenz fällt eine Netzentgeltreform mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in die Kompetenz der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde. Der Gesetz- oder Verordnungsgeber hat in diesem Bereich keinen Gestaltungsspielraum mehr.
- Mit dem Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften soll das Urteil im nationalen Rechtsrahmen abgebildet und der Regulierungsbehörde umfassendes Handeln u. a. im Bereich der Netzentgeltregulierung ermöglicht werden.
- Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren
Anfrage abgelehnt
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Datum2. August 2023
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5. September 2023
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