Stand des Regierungsvorhabens „Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

- Rüge vom EuGH, dass Deutschland mit dem gewählten Ansatz einer durch den nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber umfangreich vorstrukturierten Regulierung im Bereich der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung gegen die europäischen Vorgaben zur ausschließlichen Zuständigkeit und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden verstößt.
- In der Konsequenz fällt eine Netzentgeltreform mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in die Kompetenz der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde. Der Gesetz- oder Verordnungsgeber hat in diesem Bereich keinen Gestaltungsspielraum mehr.
- Mit dem Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften soll das Urteil im nationalen Rechtsrahmen abgebildet und der Regulierungsbehörde umfassendes Handeln u. a. im Bereich der Netzentgeltregulierung ermöglicht werden.
- Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen“ [#285317]
Datum
2. August 2023 13:37
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285317/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 2. August 2023 begehren Sie Zugang nach dem Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen“ [#285317]
Datum
21. August 2023 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 2. August 2023 begehren Sie Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Dokumenten, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema „Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen“ (siehe Koalitionsvertrag) dokumentieren. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: 1. Sie haben gegenüber dem BMWK keinen Anspruch auf Informationszugang; die begehrten Informationen können Sie sich in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen (vgl. § 9 Abs. 3 Alt. 2 IFG). Am 2. September 2021 urteilte der Europäische Gerichtshof im Vertragsverletzungsverfahren C-718/18 der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, dass Deutschland die Elektrizitäts- und die Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des Dritten Energiebinnenmarktpakets aus dem Jahr 2009 in vier Punkten nicht zutreffend umgesetzt hat. Mit seiner vierten Rüge, die die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers betraf, beanstandete der Europäische Gerichtshof den in Deutschland gewählten Ansatz einer durch den nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber umfangreich vorstrukturierten Regulierung im Bereich der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung. Er sieht darin einen Verstoß gegen die europäischen Vorgaben zur ausschließlichen Zuständigkeit und Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden. In der Konsequenz fällt eine Netzentgeltreform mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in die Kompetenz der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde. Der Gesetz- oder Verordnungsgeber hat in diesem Bereich keinen Gestaltungsspielraum mehr. Mit dem Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, soll das Urteil im nationalen Rechtsrahmen abgebildet und der Regulierungsbehörde umfassendes Handeln u. a. im Bereich der Netzentgeltregulierung ermöglicht werden. Dafür werden die Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst und der Regulierungsbehörde die Kompetenzen übertragen, in Form von Festlegungen zu handeln. Insofern bildet der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften den Stand des von Ihnen in Ihrem Antrag genannten Regierungsvorhabens ab. Der Entwurf ist unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/entwurf-eines-gesetzes-zur-anpassung-des-energiewirtschaftsrechts-an-unionsrechtliche-vorgaben.html 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die kurze, aber ausführliche Erläuterung. Ich kenne den Gesetzentwurf, aber mir war bi…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stand des Regierungsvorhabens „Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen“ [#285317]
Datum
31. August 2023 12:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die kurze, aber ausführliche Erläuterung. Ich kenne den Gesetzentwurf, aber mir war bis dato nicht klar, dass das Koalitionsvorhaben "Verbraucherfreundliche Netzentgeltreform umsetzen" in diesem Gesetzesentwurf dahingehend mit einfließt bzw. zurückgestellt werden musste. Ich wünsche Ihnen einen ruhigen Vize-Freitag. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285317/