Stand des Regierungsvorhabens „Weiterentwicklung Frontex“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Weiterentwicklung Frontex (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Ergebnis der Anfrage

Mit Stand 08.12.2023 läuft die Weiterentwicklung von Frontex auf Grundlage der VO(EU) 2019/1896 und wird für den Teil der Ständigen Reserve bis 2027 abgeschlossen. Weitere Informationen seien dem Evaluierungsberichts der Europäischen Kommission, welcher im Dezember 2023 veröffentlicht werden soll, zu entnehmen. Es ist unklar, was eine "echte" Grenzzschutzagentur "mehr" sei als im Rahmen des aktuellen Mandats festgelegt. Es ist auch unklar, ob mit "parlamentarischer Kontrolle" die Einrichtung eines Parlamentarischen Kontrollausschusses wie bei Europol gemeint sei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die den Stand des Regierun…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Weiterentwicklung Frontex“ [#296511]
Datum
7. Januar 2024 16:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Weiterentwicklung Frontex (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296511/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens "Weiterentwicklung Frontex" [#296511] BMI-Jahresbil…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens "Weiterentwicklung Frontex" [#296511]
Datum
6. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
BMI-Jahresbilanz zum 08. Dezember 2023 - Wichtige Vorhaben der Abteilung B - (abgeschlossen bzw. in absehbarer Zeit abgeschlossen) - Es werden drei Vorhaben genannt, wobei Vorhaben 1 und 3 vollständig geschwärzt sind. Vorhaben 2 lautet "Frontex auf Grundlage der Menschenrechte und des erteilten Mandats zu einer echten EU-Grenzschutzagentur weiterentwickelt wird." [sic] Es enthält einen kurzen Abschnitt zum zentralen Inhalt des Vorhabens, wobei lediglich genannt wird, dass die Weiterentwicklung auf Grundlage der VO(EU) 2019/1896 läuft und für den Teil der Ständigen Reservere bis 2027 abgeschlossen wird. Weitere Informationen seien dem Evaluierungsberichts der Europäischen Kommission, welcher im Dezember 2023 veröffentlicht werden soll, zu entnehmen. Darüber ist eine Tabelle mit drei Zeilen zu Vorhaben des Koalitionsvertrages in der Federführung des BMI mit Stand 17.10.2023 enthalten. Diese bezieht sich auf drei Sätze aus dem Koalitionsvertrags "Wir wollen die illegale Zurückweisung und das Leid an den Außengrenzen beenden. Wir wollen, dass Frontex auf Grundlage der Menschenrechte und des erteilten Mandats zu einer echten EU-Grenzzschutzagentur weiterenwickelt wird. Das Ziel muss ein wirksamer und rechtsstaatlicher Außengrenzschutz sein, der transparent ist und parlamentarisch kontrolliert wird." Es wird angemerkt, dass grundsätzlich die Mitgliedsstaaten für den Schutz der Außengrenzen zuständig sind und die Unterstützung durch Frontex die Gewährleistung "hoher Standards" gewährleisten könne. Weiterhin wird angemerkt, dass unklar ist, was eine "echte" Grenzzschutzagentur "mehr" sei als im Rahmen des aktuellen Mandats festgelegt und eine Änderung der Frontex-VO und ggf. auch des AEUV nötig sei, wenn mit der Einrichtung einer parlamentarischen Kontrolle die Einrichtung eines Parlamentarischen Kontrollausschusses wie bei Europol gemeint sei.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens "Weiterentwicklung Frontex" [#296511] Sehr geeh…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens "Weiterentwicklung Frontex" [#296511]
Datum
10. Februar 2024 13:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Antwort (ZII4.13002/28#720) vom 06.02.2024 auf meine IFG-Anfrage #296511 vom 07.01.2024. Sie schickten mir anhänglich das Dokument "BMI-Jahresbilanz zum 08. Dezember 2023", in welchem die Vorhaben 1 und 3 vollständig geschwärzt wurden, jedoch wurde keine Begründung für diese Schwärzungen angegeben. Gemäß § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bin ich berechtigt, Zugang zu den angeforderten Informationen zu erhalten, sofern keine der in §§ 3 bis 6 IFG genannten Ausnahmegründe vorliegen. Kann dem Antrag nicht oder nicht vollständig stattgegeben werden, ist dies zu begründen. Ich bitte Sie daher, die Schwärzungen in Ihrer Antwort zu begründen. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296511/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens "Weiterentwicklung Frontex" [#296511] Die geschwärz…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Stand des Regierungsvorhabens "Weiterentwicklung Frontex" [#296511]
Datum
14. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Die geschwärzten Bereiche aus der Antwort beziehen sich nicht auf die Weiterentwicklung von Frontex. Da sie damit inhaltlich nicht durch den Antrag erfasst sind wurden sie geschwärzt.