Stand des Regierungsvorhabens „Wohngeld und einmaliger Heizkostenzuschuss“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Wohngeld und einmaliger Heizkostenzuschuss (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Eine Frage noch? Meine Frau und ich haben 2018 ein Niedriegenergie Haus gebaut welches von Gas abhängig ist im Winter. Im Sommer macht die Sonne das Wasser warm. Verdienen beide im Monat zusammen ca 3500€netto. Wovon soll man denn diese ganzen Steigerungen in allen Berreichen noch bezahlen? Wenn Zuschüsse für Heizung dann auch für die Familien die im Jahr insgesamt weniger wie 75000€ verdienen. Davon ist Ostdeutschland voll!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Wohngeld und einmaliger Heizkostenzuschuss“ [#245288]
Datum
2. April 2022 06:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Wohngeld und einmaliger Heizkostenzuschuss (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. Eine Frage noch? Meine Frau und ich haben 2018 ein Niedriegenergie Haus gebaut welches von Gas abhängig ist im Winter. Im Sommer macht die Sonne das Wasser warm. Verdienen beide im Monat zusammen ca 3500€netto. Wovon soll man denn diese ganzen Steigerungen in allen Berreichen noch bezahlen? Wenn Zuschüsse für Heizung dann auch für die Familien die im Jahr insgesamt weniger wie 75000€ verdienen. Davon ist Ostdeutschland voll!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245288/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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