Stand des Zuschussantrages zur Erneuerung der Fahrbahn der Straßen Reuterstraße, Lievelingsweg und Berta-Lungstras-Straße

Stand des Zuschussantrages zur Erneuerung der Fahrbahn ("grundhafte Erneuerung") der Straßen Reuterstraße, Lievelingsweg und Berta-Lungstras-Straße, welcher als Maßnahme 16 in diesem Dokument "Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung" (https://www.bonn-macht-mit.de/sites/default/files/unit/files/L%C3%A4rmminderungsma%C3%9Fnahmen%20Stra%C3%9Fenverkehr.pdf) zu finden ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Zuschussantrages zur Erneuerung der Fahrbahn der Straßen Reuterstraße, Lievelingsweg und Berta-Lungstras-Straße [#189234]
Datum
17. Juni 2020 22:46
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stand des Zuschussantrages zur Erneuerung der Fahrbahn ("grundhafte Erneuerung") der Straßen Reuterstraße, Lievelingsweg und Berta-Lungstras-Straße, welcher als Maßnahme 16 in diesem Dokument "Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung" (https://www.bonn-macht-mit.de/sites/default/files/unit/files/L%C3%A4rmminderungsma%C3%9Fnahmen%20Stra%C3%9Fenverkehr.pdf) zu finden ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189234/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Maßnahme "Grundhafte Erneuerung der Reuterstraße" wurde mittlerwei…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
WG: Stand des Zuschussantrages zur Erneuerung der Fahrbahn der Straßen Reuterstraße, Lievelingsweg und Berta-Lungstras-Straße [#189234]
Datum
29. Juni 2020 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Maßnahme "Grundhafte Erneuerung der Reuterstraße" wurde mittlerweile eine Genehmigung zum vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginn erteilt. Über den aktuellen Stand der Bauarbeiten hat die Bewilligungsbehörde derzeit keine Kenntnis. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Stadt Bonn. Die Maßnahmen "Lievelingsweg und Berta-Lungstras-Straße" sind derzeit nicht Bestandteil des Straßenbauförderprogramms. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich werde mich dann an die Stadt Bonn wenden.…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Stand des Zuschussantrages zur Erneuerung der Fahrbahn der Straßen Reuterstraße, Lievelingsweg und Berta-Lungstras-Straße [#189234]
Datum
29. Juni 2020 12:37
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich werde mich dann an die Stadt Bonn wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189234/