Stand Zustände "Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18" - BVV Mitte 20.07.2022

Stand Zustände "Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18"

Nach Besichtigung vom heutigen Tage liegen weiterhin Mängel im Bereich Brandschutz/Sicherheit vor.

Laut § 9 Abs. 3 Satz 1 AZG gilt: "Die Bezirksaufsicht hat sicherzustellen, dass die Rechtmäßigkeit der Verwaltung gewahrt bleibt und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden."

Laut § 10 AZG gilt: "Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Aufsichtsbehörde von den Bezirken Auskünfte, Berichte und die Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen fordern. Sie kann im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Mitglied des Senats Prüfungen anordnen."

1)
Zum Brandschutz gab es eine Kleine Anfrage in der BVV Mitte:
Kleine Anfrage - 0135/VI
"Kleine Anfrage Wie steht es um den Brandschutz in der Rheinsberger Straße 18?"
Eingang: 20.07.2022
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/vorlagen-antraege-anfragen/

2)
Die Senatsverwaltung für Inneres wurde am 13. November 2023 dazu im Rahmen einer Anfrage mindestens soweit informiert, dass weiterhin Sicherheitsmängel vorliegen.
https://fragdenstaat.de/a/292217 "Brandschutz/Sicherheit Gemeinschaftsfläche Mietshaus Rheinsberger Str. 18"

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Februar 2024
  • Frist
    8. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stand …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand Zustände "Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18" - BVV Mitte 20.07.2022 [#299354]
Datum
6. Februar 2024 10:30
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stand Zustände "Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18" Nach Besichtigung vom heutigen Tage liegen weiterhin Mängel im Bereich Brandschutz/Sicherheit vor. Laut § 9 Abs. 3 Satz 1 AZG gilt: "Die Bezirksaufsicht hat sicherzustellen, dass die Rechtmäßigkeit der Verwaltung gewahrt bleibt und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden." Laut § 10 AZG gilt: "Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Aufsichtsbehörde von den Bezirken Auskünfte, Berichte und die Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen fordern. Sie kann im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Mitglied des Senats Prüfungen anordnen." 1) Zum Brandschutz gab es eine Kleine Anfrage in der BVV Mitte: Kleine Anfrage - 0135/VI "Kleine Anfrage Wie steht es um den Brandschutz in der Rheinsberger Straße 18?" Eingang: 20.07.2022 https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/vorlagen-antraege-anfragen/ 2) Die Senatsverwaltung für Inneres wurde am 13. November 2023 dazu im Rahmen einer Anfrage mindestens soweit informiert, dass weiterhin Sicherheitsmängel vorliegen. https://fragdenstaat.de/a/292217 "Brandschutz/Sicherheit Gemeinschaftsfläche Mietshaus Rheinsberger Str. 18"
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299354/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Februar 2024 10:30
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> ich weise Sie darauf hin, dass für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags gem…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Stand Zustände "Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18" - BVV Mitte 20.07.2022 [#299354]
Datum
22. Februar 2024 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich weise Sie darauf hin, dass für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags gem. § 16 Informationsfreiheitsgesetz Berlin i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit Tarifstelle 1004 Buchstabe a) Nummer 2 des Gebührenverzeichnisses der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung i. V. m. § 1 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung eine Gebühr im Rahmen von 5 - 100 Euro (Gebühr für einfache schriftliche Auskunft) anfällt. Soweit Sie an Ihrem IFG-Antrag festhalten, bitte ich um Mitteilung einer Postanschrift, an die der Gebührenbescheid übersandt werden soll. Mit freundlichen Grüßen