Standardsoftware

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
- Welche Standardsoftware gibt es beim Freistaat Bayern(z. B. für die elektronische Aktenführung)?
- Wer entwickelt diese Standardsoftware?
- Welche obersten Dienstbehörden nutzen Standardsoftware?
- Welche obersten Dienstbehörden nutzen Standardsoftware nicht?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: - Welch…
An Bayerisches Staatsministerium für Digitales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standardsoftware [#257967]
Datum
29. August 2022 08:46
An
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: - Welche Standardsoftware gibt es beim Freistaat Bayern(z. B. für die elektronische Aktenführung)? - Wer entwickelt diese Standardsoftware? - Welche obersten Dienstbehörden nutzen Standardsoftware? - Welche obersten Dienstbehörden nutzen Standardsoftware nicht? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257967/
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer Email vom 29.08.2022. Aufgrund …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema Standardsoftware [#257967]
Datum
22. September 2022 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
oledata.mso
4,4 KB
image001.png
5,8 KB
image002.jpg
5,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer Email vom 29.08.2022. Aufgrund der vielfältigen Aufgabenbereiche innerhalb der Bayerischen Staatsverwaltung wird eine Vielzahl an unterschiedlicher Standard- sowie Individualsoftware von diversen Softwareherstellern eingesetzt. Wo sinnvoll und möglich wird Standardsoftware genutzt. In einigen Bereichen, vor allem bei sehr speziellen fachlichen Anforderungen, ist der Einsatz von Standardsoftware nicht möglich. Daher kommt in diesen Bereichen Individualsoftware zum Zug. Im Freistaat Bayern werden überwiegend Arbeitsplätze mit einem Betriebssystem und Office-Programmen von Microsoft betrieben. Weitere, exemplarische, kommerzielle Softwareanbieter, deren Produkte regelmäßig eingesetzt werden, sind insbesondere Adobe, CISCO, ESRI, Fabasoft, McAfee, SAP und ORACLE. Darüber hinaus kommt auch Open-Source-Software, z. B. Linux von Suse bzw. Red Hat, 7-Zip, Apache Webserver, Firefox, KeePass, LibreOffice, OwnCloud/NextCloud und VLC zum Einsatz. Entsprechend den jeweiligen Aufgabenstellungen und Verwendungszwecken sind Spezialanwendungen einer Vielzahl weiterer Anbieter im Einsatz, die über Arbeitsplätze hinaus z. B. auch im Bereich der Telefonie verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke! Ich meinte nicht Bürosoftware, sondern besondere Software, z. B. für Gehal…
An Bayerisches Staatsministerium für Digitales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema Standardsoftware [#257967]
Datum
20. November 2022 19:24
An
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke! Ich meinte nicht Bürosoftware, sondern besondere Software, z. B. für Gehaltsabrechnung, Dienstreisen, Urlaub, Arbeitszeit, eAkte u. ä. - Welche Standardsoftware gibt es beim Freistaat Bayern? - Wer entwickelt diese Standardsoftware? - Welche Minsterien nutzen Standardsoftware? - Welche Ministerien nutzen Standardsoftware nicht? Ich möchte auch noch wissen: - Ist das Digitalministerium in Bayern dafür verantwortlich ist, welche Software Standardsoftware wird und wo sie eingesetzt wird? - Progammiert das Digitalministerium in Bayern selbst oder lässt es Dritte solche Software pogrammiern? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257967/

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Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer E-Mail vom 20.11.2022. Aufgrund…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema Standardsoftware [#257967]
Datum
15. Dezember 2022 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
oledata.mso
4,4 KB
image001.png
5,8 KB
image003.jpg
5,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer E-Mail vom 20.11.2022. Aufgrund Ihrer aufgeführten Beispiele gehen wir davon aus, dass Sie sich mit dem Begriff Standardsoftware auf unsere sogenannten Basiskomponenten beziehen. Dies sind einheitliche Verfahren insbesondere für Querschnittsaufgaben der Verwaltung, die ressortübergreifend in gleicher Art und Weise anfallen. Dem Konzept der Basiskomponenten liegt die Idee zugrunde, dass ressortübergreifend benötigte technische Lösungen nach dem "Einer für Alle" - Prinzip durch ein Ressort oder Rechenzentrum federführend konzipiert, finanziert, entwickelt und gewartet werden. Für die Implementierung werden bevorzugt marktübliche Programme bzw. Systeme verwendet, die durch Ausschreibungen beschafft oder beauftragt werden. Als zentrale Fachanwendungen sind beispielsweise das Bezügeverfahren, das zentrale Reisekostensystem, das integrierte Zeitmanagementsystem oder auch die zentrale eAkte zu nennen. Sofern es eine zentrale Software in Form einer Basiskomponente gibt, ist durch Richtlinien geregelt, dass diese von den Ressorts grundsätzlich zu verwenden ist. Welche einheitliche Software beim Freistaat Bayern eingesetzt werden soll, wird über ein ressortübergreifendes Gremium unter Vorsitz des StMD beschlossen. Mit freundlichen Grüßen