Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

bezugnehmend auf oben genanntes Dokument der STIKO (verabschiedet am 10.11.2011, Version 3.1 vom 14.11.2018) bitte ich um die Zusendung aller von der STIKO erstellten Unterlagen für alle in Deutschland von der STIKO empfohlenen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2:

1. BioNTech / Pfizer (BNT162b2, Comirnaty), (mRNA-Impfstoff)
2. Moderna (mRNA-1273, Spikevax), (mRNA-Impfstoff)
3. AstraZeneca (AZD1222, Vaxzevria), Vektor-(Impfstoff)
4. Johnson & Johnson / Janssen-Cilag (Ad26.COV2.S, COVID-19 Vaccine Janssen),(Vektor-Impfstoff)
5. Novavax (NVX-CoV2373, Nuvaxovid), (Proteinimpfstoff)
6. Valneva (VLA2001), (inaktivierter Ganzvirus-Impfstoff)

Beispielhaft aus dem oben genannten Dokument sind zu nennen:

Vergleichsszenarium „Impfung“ mit dem Szenarium „keine Impfung“ (Seite 1 SOP)
1. Formuliertes Impfziel
2. STIKO-Fragenkatalog
Fragenkomplex zur Relevanz
Fragenkomplex zur Zielkrankheit
Fragenkomplex zum Impfstoff /zu Impfstoffen
Fragenkomplex zur Impfstrategie
Fragenkomplex zur Implementierung einer Impfempfehlung
Abschließende Bewertungen
3. Impfziele mit Endpunkt und zukünftig zu erfassenden Daten zur Dokumentation des Impfzieles
4. Liste der recherchierten Literatur und der für die Empfehlung verwendeten Studien mit den dazugehörigen Ein- und Ausschlusskriterien und Begründungen (Übersicht SOP Seite 8)
5. Dokumentation der Mindestanforderungen an das Studiendesign (SOP Seite 6)
6. Welchen Literaturdatenbanken wurden verwendet?
7. Welche externen Experten (z. B. Deutsche Cochrane Zentrum) wurden angehört (Dokumentation)
8. Datenextraktionsbogen und zugehörige Bewertungen
9. Erstellte PICO-Fragen und Bewertung der PICO-Fragen nach GRADE
10. Evidence-to-Decision-Tabelle
11. Informationssynthese
12. Empfehlungsvorschlag mit Kurzbegründungen
13. Beschluss-Protokoll
14. Wissenschaftliche Begründung nach Standardvorlage
15. Verabchiedungsprotokoll
16. Mailverkehr zwischen den STIKO-Mitgliedern (SOP Seite 6)
17. weitere in diesem Zusammenhang erstellte Dokumente

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bezugnehmend auf oben genanntes Dokum…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen [#282457]
Datum
25. Juni 2023 15:04
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezugnehmend auf oben genanntes Dokument der STIKO (verabschiedet am 10.11.2011, Version 3.1 vom 14.11.2018) bitte ich um die Zusendung aller von der STIKO erstellten Unterlagen für alle in Deutschland von der STIKO empfohlenen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2: 1. BioNTech / Pfizer (BNT162b2, Comirnaty), (mRNA-Impfstoff) 2. Moderna (mRNA-1273, Spikevax), (mRNA-Impfstoff) 3. AstraZeneca (AZD1222, Vaxzevria), Vektor-(Impfstoff) 4. Johnson & Johnson / Janssen-Cilag (Ad26.COV2.S, COVID-19 Vaccine Janssen),(Vektor-Impfstoff) 5. Novavax (NVX-CoV2373, Nuvaxovid), (Proteinimpfstoff) 6. Valneva (VLA2001), (inaktivierter Ganzvirus-Impfstoff) Beispielhaft aus dem oben genannten Dokument sind zu nennen: Vergleichsszenarium „Impfung“ mit dem Szenarium „keine Impfung“ (Seite 1 SOP) 1. Formuliertes Impfziel 2. STIKO-Fragenkatalog Fragenkomplex zur Relevanz Fragenkomplex zur Zielkrankheit Fragenkomplex zum Impfstoff /zu Impfstoffen Fragenkomplex zur Impfstrategie Fragenkomplex zur Implementierung einer Impfempfehlung Abschließende Bewertungen 3. Impfziele mit Endpunkt und zukünftig zu erfassenden Daten zur Dokumentation des Impfzieles 4. Liste der recherchierten Literatur und der für die Empfehlung verwendeten Studien mit den dazugehörigen Ein- und Ausschlusskriterien und Begründungen (Übersicht SOP Seite 8) 5. Dokumentation der Mindestanforderungen an das Studiendesign (SOP Seite 6) 6. Welchen Literaturdatenbanken wurden verwendet? 7. Welche externen Experten (z. B. Deutsche Cochrane Zentrum) wurden angehört (Dokumentation) 8. Datenextraktionsbogen und zugehörige Bewertungen 9. Erstellte PICO-Fragen und Bewertung der PICO-Fragen nach GRADE 10. Evidence-to-Decision-Tabelle 11. Informationssynthese 12. Empfehlungsvorschlag mit Kurzbegründungen 13. Beschluss-Protokoll 14. Wissenschaftliche Begründung nach Standardvorlage 15. Verabchiedungsprotokoll 16. Mailverkehr zwischen den STIKO-Mitgliedern (SOP Seite 6) 17. weitere in diesem Zusammenhang erstellte Dokumente
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/282457/upload/cf14343ce36882d8970c67d586b19591caf3415f/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 25.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.06.2023
Datum
26. Juni 2023 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 25.06.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0069 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (…
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AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
Datum
4. August 2023 15:56
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
Datum
18. August 2023 11:43
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
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AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
Datum
1. September 2023 19:21
An
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Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
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AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
Datum
12. September 2023 16:55
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (…
An Robert Koch-Institut Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
Datum
18. September 2023 19:25
An
Robert Koch-Institut
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 [#282457]
Datum
25. September 2023 16:06
An
Robert Koch-Institut
Status
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.06.2023 - Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Datum
25. September 2023 17:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr Antrag auf Informationszugang bezieht sich unter anderem auf den Zugang zu personenbezogenen Daten im Sinne von § 5 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und berührt insoweit Belange Dritter, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten. Darüber hinaus kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden, das auch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen im Sinne des § 6 IFG vereinzelt betroffen sind. Wir bitten Sie daher zunächst um Begründung Ihres Antrages nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG, damit wir den Dritten nach § 8 Abs. 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme geben können. Sofern einer grundsätzlichen Schwärzung personenbezogener Daten, auch zum Zwecke der schnelleren Bescheidung, zugestimmt wird, bitten wir insoweit auch um Mitteilung. Weiter bitten wir Sie darum, einer Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten durch uns an Dritte zu Zwecken der dargestellten Beteiligung dieser zuzustimmen. Wir möchten Sie zudem hiermit darauf hinweisen, dass gem. § 10 Abs. 1 IFG Gebühren für die Bearbeitung Ihres Antrages anfallen werden. Diese bestimmen sich nach § 10 Abs. 3 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Nach § 1 Absatz 1 IFGGebV i.V.m Teil A Nummer 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses beträgt die Gebühr für die Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, 30 bis 500 EUR. Aufgrund des Arbeitsaufwandes werden voraussichtlich Gebühren im oberen Drittel des Gebührenrahmens anfallen. Vor diesem Hintergrund bitten wir ferner um Mitteilung, ob Sie angesichts der Gebührenfolge an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich an meinen Antrag um Übermittlung der Daten wi…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 - Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Datum
1. Oktober 2023 20:58
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich an meinen Antrag um Übermittlung der Daten wie beschrieben, trotz der zu erwartenden Kosten, festhalten möchte. Zur Begründung: Eine Offenlegung der Vorgehensweise der Mitglieder der STIKO gemäß ihren eigenen Vorgaben (Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen) könnte das Vertrauen in die freigegebenen Impfstoffe erhöhen. Dies gilt nicht nur für die erbetenen Daten für die Corona-Impfstoffe, sondern ganz allgemein für alle Impfstoffe. Bei einer größeren Gruppe der Bevölkerung ist inzwischen eine Unsicherheit zu spüren, bezüglich aller Impfstoffempfehlungen. Hier könnte entgegengewirkt werden. Eine Schwärzung der Unterlagen wäre in meinen Augen hier eher kontraproduktiv. Wenn es geht, sollte diese vermieden, zumindest so gering wie möglich gehalten werden. Der Übermittlung meiner personenbezogenen Daten für diesen Zweck stimme ich zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) …
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 - Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Datum
10. November 2023 17:57
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 106 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 - Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Datum
20. November 2023 09:32
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 - Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Datum
17. Dezember 2023 20:43
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 143 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023 - Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Datum
24. Dezember 2023 17:30
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 150 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 25.06.2023, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457] Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen z…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.06.2023, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Datum
27. Dezember 2023 18:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 25.06.2023, Aktenzeichen 2.13.04/0005#0069, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bitte beachten Sie, dass die Dokumente zu der Impfempfehlung zu COVID-19 aufgrund der kurzen zeitlichen Abfolge der Aktualisierungen an verschiedenen Stellen dokumentiert und veröffentlicht sind: Die erste Impfempfehlung (EpiBull 2/2021 vom 14.01.2021) wurde in den vergangenen Jahren immer wieder aktualisiert und ergänzt und so fortgeschrieben. Entsprechendes gilt für die wissenschaftlichen Begründungen. Sofern hier auf veröffentlichte amtliche Informationen Bezug genommen wird und sofern nicht anders vermerkt, finden sich diese in den entsprechenden Ausgaben des Epidemiologischen Bulletin. Es besteht kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung der von Ihnen angefragten amtlichen Informationen (alle von der STIKO erstellen Unterlagen für alle in Deutschland von der STIKO empfohlenen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2), sofern diese hier vorliegen, da sämtliche Dokumente bereits öffentlich zugänglich sind. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die STIKO ein unabhängiges Expertengremium ist. Ihr Antrag dem RKI gegenüber kann sich somit nur auf Informationen beziehen, die am RKI vorliegen. Die Erstellung von Impfempfehlungen erfolgt entsprechend den Vorgaben der SOP der STIKO. Die im Rahmen der Erstellung der Empfehlung anfallenden amtlichen Informationen fließen in die Empfehlung und die wissenschaftliche Begründung ein. Sie sind daher bereits allgemein zugänglich im Sinne des § 9 Abs. 3 IFG. Über diese Informationen hinaus liegen beim RKI bzw. der Geschäftsstelle der STIKO keine weiteren amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG vor. Zu den von Ihnen exemplarisch aufgezählten Dokumenten im Einzelnen: 1. Formuliertes Impfziel: Dieses ist allgemein zugänglich und den Empfehlungen zu entnehmen. 2. STIKO-Fragenkatalog: Diese Informationen sind der wissenschaftlichen Begründung zu entnehmen. 3. Impfziele mit Endpunkt und zukünftig zu erfassenden Daten zur Dokumentation des Impfzieles: Siehe Antwort zu 1. 4. Liste der recherchierten Literatur und der für die Empfehlung verwendeten Studien mit den dazugehörigen Ein- und Ausschlusskriterien und Begründungen: Die eingeschlossene Literatur ergibt sich aus der wissenschaftlichen Begründung, die angefragte Information ist insofern öffentlich zugänglich. Eine gesonderte Liste der recherchierten Literatur wurde angesichts der Fülle an Literatur nicht angelegt. Ein Anspruch auf Erklärung der Ein- und Ausschlusskriterien sowie auf Begründung der jeweiligen Entscheidung folgt nicht in aus dem IFG, da es sich insoweit um eine Bürgeranfrage handelt, die auf die Abgabe einer Erklärung bzw. Begründung gerichtet ist und nicht auf die Zurverfügungstellung amtlicher Informationen. 5. Mindestanforderungen an das Studiendesign: Die begehrte amtliche Information liegt nicht vor. 6. Welche Literaturdatenbanken wurden verwendet: Hierbei handelt es sich um eine Bürgeranfrage, die auf Abgabe einer Erklärung oder Begründung gerichtet ist. Ein Anspruch aus IFG besteht insoweit nicht. 7. Welche externen Experten (z. B. Deutsche Cochrane Zentrum) wurden angehört (Dokumentation)? Die angehörten Experten sind in den entsprechenden Veröffentlichungen als Autoren aufgeführt, diese amtliche Information ist also allgemein zugänglich. 8. Datenextraktionsbogen und zugehörige Bewertungen: Die Datenextraktionsbögen sowie die Begründungen wurden in der wissenschaftlichen Begründung bzw. im Anhang veröffentlicht, sie sind also allgemein zugänglich. 9. Erstellte PICO-Fragen und Bewertung der PICO-Fragen nach GRADE: Diese amtlichen Informationen sind ebenfalls allgemein zugänglich. 10. Evidence-to-Decision-Tabelle: Diese amtlichen Informationen sind ebenfalls allgemein zugänglich. 11. Informationssynthese: Diese amtlichen Informationen sind ebenfalls allgemein zugänglich. 12. Empfehlungsvorschlag mit Kurzbegründungen: Die Empfehlungsvorschläge und ihre Begründungen liegen hier nicht vor, da es sich um Dokumente der STIKO handelt. 13. Beschluss-Protokoll: Die Protokolle der STIKO sind allgemein zugänglich und unter folgendem Link zu finden: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Protokolle/protokolle_node.html 14. Wissenschaftliche Begründung nach Standardvorlage: Die wissenschaftliche Begründung zu jeder Empfehlung wurde veröffentlicht und ist damit allgemein zugänglich. 15. Verabschiedungsprotokoll: Siehe Antwort zu 13. 16. Mailverkehr zwischen den STIKO-Mitgliedern: Der Emailverkehr zwischen den STIKO-Mitgliedern liegt hier nicht vor, da die STIKO ein unabhängiges Gremium ist. 17. Weitere in diesem Zusammenhang erstellte Dokumente: Weitere Dokumente entsprechend Ihrer Anfrage sind hier nicht bekannt. Die § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind mangels Bezug Ihrer Anfrage zu Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Datum
6. Januar 2024 13:43
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die umfangreiche Rückantwort. Hierzu möchte ich folgendermaßen Stellung beziehen: Sie schreiben, dass es kein Anspruch auf Zurverfügungstellung der von mir angeforderten STIKO-Unterlagen. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich für mich ein anderes Bild. Sie verweisen darauf, dass die STIKO ein unabhängiges Expertengremium ist. Dies kann in sofern nicht der Fall sein, da der Bundesgesundheitsminister erst kürzlich eine Änderung der Mitglieder angekündigt hat (wo ist da die Unabhängigkeit, wenn die STIKO nicht selbstständig über ihre Mitglieder entscheiden kann?) und dass die Arbeit der STIKO-Geschäftsstelle vom Fachgebiet Impfprävention des Robert Koch-Instituts koordiniert und z. B. durch systematische Analysen der Fachliteratur unterstützt wird. Damit können Angestellte des RKI durch die Auswahl und Interpretation von Fachliteratur die Ergebnisse der STIKO erheblich beeinflussen. Also auch hier keine Unabhängigkeit. Die von Ihnen genannten Veröffentlichtlichungen sind Zusammenfassungen aus den von den STIKO-Mitgliedern gemäß der Standardvorgehensweise (SOP) erarbeiteten Unterlagen. Ich bat Sie jedoch um die Originalunterlagen, die gemäß der SOP erstellt, von den STIKO-Mitgliedern bearbeitet wurden. Sie schreiben selbst, dass die im Rahmen der Erstellung der Empfehlung anfallenden amtlichen Informationen in die Empfehlung einfließen. Damit sind die öffentlich zugänglichen Information nicht die Originalinformationen, um die ich gebeten habe. 1. Impfziel: Ich möchte die Originalunterlagen zur Defintition des Impfzieles. 2. Fragenkatalog: Bitte senden Sie mir die Originalunterlagen, die zur Erstellung des Fragenkatalogs geführt haben plus den daraus resultierenden Fragenkatalog. 3. Bitte auch zum Punkt drei die Originalunterlagen, der STIKO. 4. Da der Fachgebiet Impfprävention des Robert Koch-Instituts durch systematische Analysen der Fachliteratur die STIKO unterstürzt und das RKI nach eigenen Angaben ein Qualitätsmanagement gemäß ISO 9001 unterhält, muss in diesem Zusammenhang eine genaue Liste der gesichteten Literatur angelegt werden und alle in diesem Zusammenhang erfolgten Recherchen und Ergebnisse dokumentiert werden. Meine Anfrage ist in diesem Fall keine Bürgeranfrage, ich frage konkret die zu erstellenden Dokumente an. 5. In Punkt 8 des SOP wird u.a. das Studiendesign gefordert, aber nicht nur dieses. Daher senden Sie mir bitte alle zu diesem Punkt erstellten Unterlagen zu. 6. Auch die verwendeten Literaturdatenbanken sind gemäß Qualitätsmanagement zu dokumentieren, daher ist auch dies keine Bürgeranfrage, sondern eine Anfrage nach der entsprechenden Dokumentation. 7. Auch zu den anzuhörenden Experten muss es eine Dokumentation mit Begründung geben, die (z. B. auch warum diese und nicht jene angehört werden). Ich bitte um die entsprechende Dokumente. Usw. Es ist nicht zielführend, alle Punkte nochmals aufzuführen. Ich denke, es ist klar geworden, dass ich die Arbeitsunterlagen, die gemäß der SOP und eines Qualitätsmanagements vorliegen müssen, erbitte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282457/
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AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „S…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Datum
22. Januar 2024 11:51
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 179 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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An Robert Koch-Institut Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Datum
16. Februar 2024 21:09
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 204 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „S…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 25.06.2023, Az. 2.13.04/0005#0069 [#282457]
Datum
19. März 2024 16:27
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Standardvorgehensweise (SOP) der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die systematische Entwicklung von Impfempfehlungen“ vom 25.06.2023 (#282457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 236 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>