Standarteinsatzregel Brand und TH-Einsatz

die Standarteinsatzregel für Brand- und TH-Einsätze

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Dezember 2021
  • Frist
    26. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37) Eschweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standarteinsatzregel Brand und TH-Einsatz [#236181]
Datum
24. Dezember 2021 14:24
An
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37) Eschweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Standarteinsatzregel für Brand- und TH-Einsätze
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236181/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37) Eschweiler
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis einschließlich 30.12.2021 nicht anwesend. Bitte wenden Sie sich vertra…
Von
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37) Eschweiler
Betreff
Antw: Standarteinsatzregel Brand und TH-Einsatz [#236181] (Abwesenheitsnotiz)
Datum
24. Dezember 2021 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis einschließlich 30.12.2021 nicht anwesend. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an meinen Vertreter Herrn [geschwärzt] / [geschwärzt]) - Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37) Eschweiler
Sehr Antragsteller/in Standardeinsatzregeln können Feuerwehren in Eigeninitiative einführen. Die Feuerwehr Eschwe…
Von
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37) Eschweiler
Betreff
Antw: Standarteinsatzregel Brand und TH-Einsatz [#236181]
Datum
31. Dezember 2021 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Standardeinsatzregeln können Feuerwehren in Eigeninitiative einführen. Die Feuerwehr Eschweiler hat diese bisher nicht eingeführt. Insofern müssten Sie sich eventuell an Ihre zuständige Feuerwehr in Freiberg wenden. Mit freundlichen Grüßen