Standort

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Guten Tag

Kann mir evtl hier jemand beantworten zu welchem Betreiber die Standortbescheinigungs-Nr.: 49013027 gehört?
Die Straße müsste am bollwerk 1 sein wenn ich richtig liege.

LG
Themann

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    8. März 2022
  • 0 Follower:innen
David Themann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag Kann …
An Bundesnetzagentur Details
Von
David Themann
Betreff
Standort [#240015]
Datum
4. Februar 2022 18:21
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag Kann mir evtl hier jemand beantworten zu welchem Betreiber die Standortbescheinigungs-Nr.: 49013027 gehört? Die Straße müsste am bollwerk 1 sein wenn ich richtig liege. LG Themann
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Themann Anfragenr: 240015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240015/ Postanschrift David Themann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Themann

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Themann, vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Für den von Ihnen benannten Funka…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Standort [#240015]
Datum
14. Februar 2022 18:41
Status
Anfrage abgeschlossen
110,9 KB
Sehr geehrter Herr Themann, vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Für den von Ihnen benannten Funkanlagenstandort wurde zuletzt am 22.05.2018 eine Standortbescheinigung erteilt, hier sind ausschließlich Mobilfunksysteme der Telekom Deutschland GmbH vertreten. Beigefügt erhalten Sie die aktuelle Standortbescheinigung: - Stob-Nr. 49013027 - 47608 Geldern, Am Bollwerk 1 Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können Sie deren Montagehöhen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnehmen. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeantenne(n) aus gesehen. Diese Info ist für Sie kostenfrei. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße