Standortbescheinigung 941250

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Standortbescheinigung sowie, falls vorhanden, das Datenblatt der Anlage mit der STOB-Nr. 941250

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Standortbeschei…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standortbescheinigung 941250 [#186434]
Datum
12. Mai 2020 13:03
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Standortbescheinigung sowie, falls vorhanden, das Datenblatt der Anlage mit der STOB-Nr. 941250 Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186434
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. in der Bundesrepublik Deutschland darf nur dann eine …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigung 941250 [#186434]
Datum
19. Mai 2020 08:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. in der Bundesrepublik Deutschland darf nur dann eine ortsfeste Funkanlage mit einer Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP und mehr (z.B. Mobilfunkbasisstationen) in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur im Rahmen des Standortverfahrens die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern überprüft hat (Standortbescheinigung). Die Regelungen zum Standortverfahren sowie die anzuwendenden Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) festgelegt. Anbei sende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen